
Treppenhausreinigung: Rechte, Pflichten, Kosten & Tipps
Zur Treppenhausreinigung werden viele Urteile gesprochen – sogar zu den Fußmatten. Das ist ein Zeichen dafür, dass beim Thema Treppenhaus immer wieder Ärger entsteht. In diesem Artikel erfährst du, was es mit der Treppenhausreinigung auf sich hat, welche Kosten entstehen und welche wichtige Rolle die Fußmatten spielen.
Warum ist die Treppenhausreinigung so wichtig?
Die positiven Auswirkungen einer regelmäßigen Treppenhausreinigung sollten niemals unterschätzt werden. Immerhin dreht es sich um den Teil des Hauses, den alle Hausbewohner gleichermaßen nutzen.
- Sicherheit und Unfallschutz: Staub, Sand, Erde und Feuchtigkeit auf Stufen und Absätzen erhöhen das Risiko zu stürzen. Besonders gefährdet sind ältere Bewohner, kleine Kinder oder Eltern, die ihre Kinder auf dem Arm tragen. Eine regelmäßige Reinigung sorgt für Grip und freie Laufwege. Das Ziel sollte sein, dass sich jeder gefahrlos durch das Treppenhaus bewegen kann.
- Ordnung und Sauberkeit: Ein aufgeräumtes Treppenhaus wirkt nicht nur einladend, sondern es trägt auch zum Hausfrieden bei.
- Wohlbefinden: In einem sauberen Umfeld fühlen wir uns erwiesenermaßen wohler. Da das Treppenhaus direkt mit der eigenen Wohnung verbunden ist, gehört dessen Sauberkeit auch zum eigenen Leben dazu.
- Werterhalt der Immobilie: Saubere Gemeinschaftsflächen sind ein wichtiger Bewertungsfaktor für den Gesamtzustand der Immobilie. Ein gepflegtes Treppenhaus kann langfristig die Instandhaltungs- und Renovierungskosten senken und den Wert einer Immobilie erhalten.
Die Treppenhausreinigung: Was gehört dazu?
Zur Treppenhausreinigung gehört viel mehr als nur das schnelle Durchfegen der Stufen. Folgende Reinigungsschritte gehören dazu:
- Fegen und Saugen: Entfernt losen Schmutz, Steinchen, Laub, Staubflusen oder Krümel.
- Wischen der Stufen und Podeste: Das regelmäßige feuchte Wischen nimmt feinsten Schmutz auf und verhindert, dass er sich festsetzt.
- Geländer und Handläufe abwischen: Entfernt Handabdrücke, Fett, Schmutz und Keime.
- Treppenkanten, Ecken und Sockelleisten reinigen: Gerade in Ecken und an Kanten sammelt sich oft mehr Staub, als man denkt.
- Fußabtreter und Läufer säubern: Sind Fußmatten vorhanden, sollten sie regelmäßig ausgeschüttelt, abgeklopft und/oder abgesaugt werden.
- Türblätter und Klingelanlagen: Abwischen von Wohnungstüren (speziell im unteren Bereich) und der Klingel- bzw. Briefkastenanlage.
- Lüften und gegebenenfalls Trocknen: Ein gut gelüftetes Treppenhaus beugt Schimmel vor. Lüfte am besten, nachdem du gewischt hast, damit das Treppenhaus schnell abtrocknet.
Kosten einer Treppenhausreinigung
Die Kosten für eine professionelle Treppenhausreinigung variieren je nach Region, Umfang und Häufigkeit der Reinigung. Hier sind einige Richtwerte und übliche Preise:
- Pauschalpreis für 4 Etagen (Beispiel): Etwa 30 bis 35 Euro pro Reinigung.
- Unterhaltsreinigung: Zwischen 30 und 100 Euro pro Treppenhaus.
- Einmalige Grundreinigung: Zwischen 60 und 140 Euro.
- Glasreinigung als Zusatzleistung: 30 bis 100 Euro (üblicherweise halbjährlich)
- Stundensatz: 20 bis 30 Euro
Pro Mietpartei sind monatliche Kosten der Treppenhausreinigung von 5 bis 20 € üblich, wobei das stark von der Anzahl der Parteien im Mehrfamilienhaus abhängt. Tipp: Gebäudereiniger finden in unserem Blog einen vollständigen Leitfaden zur richtigen Kalkulation.
Rechtliches zur Treppenhausreinigung
Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln. Aus den Gesetzen ergeben sich für alle Beteiligten, also Mieter, Verwalter und Eigentümer, Rechte und Pflichten.
Pflichten zur Treppenhausreinigung
Die Frage der Verantwortung für die Treppenhausreinigung führt in vielen Hausgemeinschaften zu Diskussionen. Die Pflichten werden in der Regel zwischen drei Parteien verhandelt bzw. verteilt:
- Pflichten der Mieter: In vielen Mietverträgen und Hausordnungen ist festgelegt, dass die Mieter reihum oder nach einem wöchentlichen Turnus das Treppenhaus reinigen. Allerdings kann das auch an einen externen Dienstleister ausgelagert sein. Ob du als Mieter zur Reinigung verpflichtet bist, hängt somit von deinem Mietvertrag oder der Hausordnung ab.
- Pflichten der Vermieter/Hausverwaltung: Wenn im Mietvertrag verankert ist, dass die Reinigung durch ein beauftragtes Unternehmen erfolgt, übernimmt der Vermieter oder die Hausverwaltung die Organisation. Die Kosten werden dann in der Regel anteilig über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.
- Pflichten der Eigentümer: Bei Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird per Beschluss festgelegt, wer die Reinigung übernimmt: ob es einen externen Dienstleister gibt oder ob reihum von den Eigentümern (bzw. deren Mietern) geputzt wird.
Rechte zur Treppenhausreinigung
- Rechte der Mieter: Du hast das Recht, dass die vereinbarte Form der Reinigung auch tatsächlich durchgeführt wird. Wenn beispielsweise ein Reinigungsdienst beauftragt ist und die Leistung ungenügend ist, kannst du die Hausverwaltung oder den Vermieter informieren und eine Nachbesserung verlangen.
- Rechte der Vermieter/Hausverwaltung: Als Vermieter darfst du im Rahmen der Hausordnung Regeln für die Treppenhausreinigung aufstellen. Erfüllst du als Mieter deine Pflicht nicht, können Abmahnungen oder bei hartnäckiger Verweigerung sogar Konsequenzen drohen – soweit, dass du die Kosten eines Dienstleisters tragen musst.
- Rechte der Eigentümer: Diese haben das Recht, gemeinsam über Standards, Turnus und Kosten zu entscheiden. Werden Beschlüsse gefasst, gelten diese für alle Eigentümer.
Rechtsprechung: Wichtige Urteile zur Treppenhausreinigung
Die Rechtsprechung zur Treppenhausreinigung bietet klare Leitlinien für Mieter und Vermieter. Hier findest du einige bedeutende Urteile zur Treppenhausreinigung mit Aktenzeichen:
Beauftragung eines Reinigungsdienstes bei Pflichtverletzung des Mieters
- Zusammenfassung: Wenn ein Mieter seine Pflicht zur Treppenhausreinigung vernachlässigt, darf der Vermieter eine Fachfirma beauftragen und die Kosten auf den Mieter umlegen.
- Aktenzeichen: AG Bremen, 9 C 346/12, Urteil vom 15.03.2013.
Unzumutbare Reinigungspflichten:
- Zusammenfassung: Mieter können nicht zur Reinigung von Bereichen verpflichtet werden, die sie nicht nutzen dürfen, wie z. B. einen Dachboden.
- Aktenzeichen: AG Köln, 205 C 144/08, Urteil vom 10.11.2008.
Beweislast bei mangelhafter Reinigung:
- Zusammenfassung: Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter seine Reinigungspflicht nicht erfüllt hat, um Kosten für eine professionelle Reinigung geltend zu machen.
- Aktenzeichen: AG Berlin-Mitte, 7 C 82/23, Urteil vom 17.01.2024.
Aufstellen von Gegenständen im Treppenhaus:
- Zusammenfassung: Das Aufstellen eines schmalen Schuhschranks im Treppenhaus kann zum vertragsgemäßen Gebrauch zählen.
- Aktenzeichen: AG Herne, 20 C 67/13, Urteil vom 15.05.2013.
Fristlose Kündigung wegen Tierverhaltens im Treppenhaus:
- Zusammenfassung: Lässt ein Mieter seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen und dort urinieren, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
- Aktenzeichen: AG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2024.
Wirtschaftlichkeit und Häufigkeit der Reinigung:
- Zusammenfassung: Eine Reinigung pro Woche ist üblich und ausreichend, zwei pro Woche übersteigen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
- Aktenzeichen: AG Regensburg, Urteil vom 26.02.2004, Az.: 11 C 3751/03)
Allgemein gilt für die Treppenhausreinigung:
- Es ist zulässig, die Reinigungspflicht vertraglich auf Mieter zu übertragen, sofern die Aufgaben und der Turnus klar definiert sind.
- Bei nachlässiger Reinigung können Vermieter diese extern beauftragen und die Kosten entsprechend umlegen, wenn die Mieter trotz Abmahnung nicht reinigen.
- Das Ausmaß der Putzpflicht muss zumutbar sein: Zu häufige Reinigungsintervalle oder sehr aufwendige Sonderaufgaben können unwirksam sein, wenn sie den Rahmen üblicher Hausordnungspflichten sprengen.
Der klassische Streitfall der Treppenhausreinigung: Die Fußmatte
Ein beleidigender Spruch als Aufdruck, eine Stolpergefahr und ein Ärgernis für denjenigen, der das Treppenhaus reinigen muss: Fußmatten vor den Wohnungstüren gehören zu den häufigen Streitgegenständen bei Treppenhäusern.
Für Fußmatten gilt, was in Deutschland für vieles andere ebenfalls gilt: Sie sind erlaubt, solange sie nicht verboten sind. Damit ist gemeint, dass der Vermieter im Mietvertrag untersagen kann, dass Fußmatten ausgelegt werden. Solch ein Verbot ist auch zulässig: AG Berlin-Neukölln, 24.04.2003 – 7 C 21/03. Um den Frieden zu wahren und sich das Leben nicht gegenseitig schwer zu machen, sollten Mieter aufeinander Rücksicht nehmen – auch bei einem vermeintlich belanglosen Thema wie der Fußmatte.

Probleme und Herausforderungen für die Reinigungskräfte
Alle Beteiligten sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein vollgestelltes Treppenhaus nicht nur gefährlich ist, sondern es auch den Reinigungskräften unnötig schwer macht. Darüber hinaus gibt es weitere Herausforderungen, die Treppenhausreinigung erschweren:
- Vollgestellte Treppenabsätze: Oft sind Kinderwagen, Fahrräder, Schuhschränke, Fußmatten oder Kartons im Weg.
- Pflegeintensive Oberflächen: Marmorflächen oder Geländer und Stufen aus Holz in Altbauten sehen schick aus, hier bedarf es aber mehr Umsicht und passendes Know-how, um Beschädigungen oder Flecken zu vermeiden.
- Zeitdruck: Zeit und Kosten gehen bei der Reinigung direkt einher. Gebäudereiniger finden sich hier oft zwischen Anspruch und Preisdruck durch die Verwalter wieder.
Tipps zur Treppenhausreinigung für Gebäudereiniger
Die Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern müssen regelmäßig gereinigt werden. Wenn die Reinigung nicht durch die Mieter erfolgt und der Vermieter keine eigenen Reinigungskräfte beschäftigt, kommst du als Dienstleister ins Spiel. Deine Kunden sind in der Regel die Hausverwaltungen, denen du ein gutes Produkt anbieten kannst.
Da Treppenhäuser gereinigt werden müssen, bleibt dieser Bedarf langfristig bestehen. Hausverwaltungen sind demnach lukrative Auftraggeber:
- verlässlicher Vertragspartner mit ggf. vielen Objekten
- daher planbare Auftragslage
- nur vergleichbar einfaches Equipment nötig
Gleichzeitig besteht ein hohes Arbeitspensum, das dir eine gute Organisation abverlangt. Je einfacher du es deinen Reinigungskräften machen kannst, desto mehr Objekte kannst du pro Team bzw. Mitarbeiter im Monat planen.
Mit Blink gibst du deinen Reinigungskräften und Teamleitern die Möglichkeit, den Aufwand für Planung und Dokumentation der Treppenhausreinigung merklich zu verringern. Mit weniger Schreibarbeit wird mehr Zeit für die eigentlich wichtigen Aufgaben frei!
Du brauchst mehr Zeit für deine eigentlichen Aufgaben? Mit Blink stellst du dein Gebäudereinigungsunternehmen digital auf und gibst deinen Angestellten ein Werkzeug, mit dem sie viele Aufgaben auch ohne dich bewältigen können. Wir zeigen dir, wie das geht – live und persönlich!
LET’S TALK!
Treppenhausreinigung – Häufige Fragen und Antworten
Wer ist gesetzlich für die Treppenhausreinigung verantwortlich – Mieter oder Vermieter?
Das kommt auf den Mietvertrag oder die Hausordnung an. Steht dort nichts, ist der Vermieter zuständig – er kann die Reinigung dann selbst übernehmen oder an Mieter oder eine Firma delegieren.
Können Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet werden?
Ja, aber nur, wenn es im Mietvertrag oder der Hausordnung klar geregelt ist. Ohne schriftliche Vereinbarung darf der Vermieter das nicht einfach verlangen.
Wie wird die Treppenhausreinigung abgerechnet?
Wird ein Reinigungsdienst beauftragt, läuft die Abrechnung meist über die Nebenkosten. Die Kosten werden anteilig auf die Mieter verteilt – Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (§2 Nr. 9 BetrKV).
Wie putzt man am besten ein Treppenhaus?
Immer von oben nach unten arbeiten: Erst kehren oder saugen, dann nebelfeucht wischen. Ecken, Geländer und Lichtschalter nicht vergessen – und zum Schluss gut lüften.
Wer kontrolliert, ob richtig geputzt wurde?
Bei Eigenreinigung oft niemand – hier hilft ein Putzplan mit Häkchenliste. Bei externen Dienstleistern sollte die Hausverwaltung regelmäßig kontrollieren oder Feedback von Bewohnern einholen.