Der Tariflohn in der Gebäudereinigung ist jedes Jahr ein heißes Thema, besonders wenn es um Anpassungen und neue Verhandlungen geht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Branche sind auf klare, faire Lohnregelungen angewiesen, die den Aufwand und die Anforderungen der Reinigungsarbeit widerspiegeln.
Alle zwei Jahre setzen sich daher die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände erneut an den Verhandlungstisch, um die Tariflöhne anzupassen – die aktuelle Runde endet mit Beginn des Jahres 2025. In diesem Artikel werfen wir einen Blick darauf, was der Tariflohn in der Gebäudereinigung genau bedeutet, welche Lohngruppen es gibt und was sich 2025 für die Branche ändern könnte:
- Überblick über den Tariflohn 2025: Aktuelle Tarifverhandlungen und was Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr 2025 erwartet.
- Lohntarifvertrag in der Gebäudereinigung: Wie ist der Lohntarifvertrag aufgebaut, welche Lohngruppen gibt es und wer hat Anspruch?
- Digitale Unterstützung bei der Lohnabrechnung: Tipps, wie der Tariflohn einfach und transparent mit digitalen Tools umgesetzt werden kann.
Tarifverhandlungen 2025 – Die Verhandlungen sind abgeschlossen
Für den neuen Tariflohn 2025 sind die Verhandlungen abgeschlossen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) forderte unter anderem eine deutliche Lohnerhöhung von rund drei Euro pro Stunde für alle Lohngruppen sowie ein 13. Monatseinkommen für Gewerkschaftsmitglieder.
Die Arbeitgeberseite hatte hingegen ein eher moderates Angebot vorgelegt, das eine Erhöhung von 3,7 Prozent zum Jahresbeginn 2025 und weitere 2,5 Prozent ab 2026 vorsieht.
Nach der vierten Tarif runde konnten sich beide Parteien nun auf einen Kompromiss einigen:
- Der Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 1 beträgt ab dem 1. Januar 2025 auf 14,25 Euro und 2026 auf 15 Euro
- Der Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 6 beträgt ab dem 1. Januar 2025 auf 17,65 Euro und 2026 auf 18,40 Euro
- Die Auszubilden erhalten ab 2025 je nach Lehrjahr 1000, 1150 bzw. 1300 Euro.
- Das geforderte 13. Monatseinkommen bleibt aus
Was ist der Tariflohn bzw. der Lohntarifvertrag?
Der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk wird durch den sogenannten Lohntarifvertrag festgelegt. Dieser Vertrag enthält die Lohnregelungen für die Beschäftigten und legt Mindeststandards für die Entlohnung fest.
Im Gegensatz zum Rahmentarifvertrag, der allgemeine Arbeitsbedingungen regelt, konzentriert sich der Lohntarifvertrag ausschließlich auf die Vergütung der Arbeit.
Verhandelt wird der Lohntarifvertrag alle zwei Jahre zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. So bleibt der Lohn immer auf dem neuesten Stand und passt sich an die wirtschaftliche Lage an. Das gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Planungssicherheit.
Lohntarifvertrag in der Gebäudereinigung – Wer profitiert und wie?
Der Lohntarifvertrag in der Gebäudereinigung gilt deutschlandweit und ist verbindlich für alle tarifgebundenen Betriebe in der Branche. Dies umfasst die Reinigungskräfte in allen unterschiedlichen Bereichen, von Glas- und Fassadenreinigung bis zur Unterhaltsreinigung in Büros, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Der Tarifvertrag legt die Mindestlöhne fest, die für die jeweiligen Lohngruppen gelten – eine Sicherheit, von der viele Beschäftigte profitieren. Für die Arbeitgeber sollen die Verträge eine Planungssicherheit bieten.
Tariflohn nach Lohngruppen in der Gebäudereinigung
Innerhalb des Lohntarifvertrags gibt es verschiedene Lohngruppen, die sich nach Art und Schwierigkeit der Tätigkeit unterscheiden. Zum Beispiel liegt der Einstiegslohn für einfache Reinigungstätigkeiten derzeit bei 13,50 Euro pro Stunde, während spezialisierte Aufgaben wie die Glas- und Fassadenreinigung höhere Stundensätze bieten, aktuell bei etwa 16,70 Euro.
Wer hat Anspruch auf den Tariflohn?
Jeder Beschäftigte in einem tarifgebundenen Betrieb hat grundsätzlich Anspruch auf den Tariflohn gemäß seiner Lohngruppe. Für viele ist das ein wesentlicher Vorteil, da der Tariflohn oft über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Die tariflichen Löhne sichern damit eine faire Entlohnung und bieten einen Anreiz für die Fachkräftebindung in der Gebäudereinigung.
Änderungen im Tariflohn 2025 – Was kommt auf unsere Branche zu?
Mit den abgeschlossenen Tarifverhandlungen ergeben sich einige Änderungen im Tariflohn der Gebäudereinigung für 2025. Die Gewerkschaft IG BAU forderte eine Erhöhung des Stundenlohns um rund drei Euro in allen Lohngruppen, was zu einem deutlich höheren Einstiegslohn für die gesamte Branche führen würde.
Auf Arbeitgeberseite gab es ein Angebot, das eine Lohnerhöhung von 3,7 Prozent zum Jahresbeginn 2025 vorsieht. Dies würde den Einstiegslohn auf knapp 14 Euro erhöhen. Arbeitnehmerseitig sind hingegen 16,50 € gefordert. Aus der Tabelle geht hervor, dass die Arbeitgeberseite mit den Forderungen deutlich näher am letztendlich festgesetzten Betrag ist.
Tariflohn Gebäudereinigung Tabelle
Lohngruppe | Aktueller Tariflohn (2024) | Tariflohn bei +3 € (€/Stunde) | Tariflohn bei +3,7 % (€/Stunde) | Festgelegter Tariflohn 2025 | Festgelegter Tariflohn 2026 |
---|---|---|---|---|---|
1 | 13,50 € | 16,50 € | 13,99 € | 14,25 € | 15,00 € |
6 | 16,70 € | 19,70 € | 17,32 € | 17,65 € | 18,40 € |
Was bedeutet der Tariflohn 2025 für Arbeitgeber?
Die Lohnerhöhungen zeigen eine leichte Verbesserung für viele Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber kommen geringfügige Mehrbelastungen zu.
Laut IG Bau befinden sich die meisten Angestellten in der niedrigsten Lohngruppe 1. Welche zusätzliche Belastung ergibt sich für den Arbeitgeber mit der Erhöhung des Tariflohns und den damit steigenden Lohnnebenkosten?
Rechenbeispiel Erhöhung des Tariflohn Gebäudereinigung 2025:
Ein Mitarbeiter in der Gebäudereinigung ist in Lohngruppe 1 eingestuft und verdient aktuell 13,50 € pro Stunde. Er arbeitet Vollzeit 160 Stunden pro Monat. Die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber betragen ca. 21 % des Bruttolohns.
Erhöhung von 13,50 € auf 14,25 € pro Stunde
- Neuer Monatslohn: 14,25 € × 160 Stunden = 2.280,00 €
- Lohnnebenkosten (21 %) auf den neuen Monatslohn: 2.238,40 € × 0,21 = 478,80 €
- Gesamtkosten für den Arbeitgeber: 2.238,40 € + 470,06 € = 2.758,80 €
= Mehrbelastung im Vergleich zum alten Lohn (2.613,60 € inkl. Lohnnebenkosten): 2.758,80 € – 2.613,60 € = 145,20 € monatlich
Um dein Team in der Buchhaltung bei diesen Änderungen nicht unnötig zu überfrachten, haben wir bei Blink eine Lösung entwickelt, um steigende Tariflöhne automatisch in deinem Unternehmen umzusetzen.
Änderungen ohne Mehraufwand: Tariflohn einfach per App steuern
Die Einhaltung des Tariflohns ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern muss auch ganz praktisch im Unternehmen umgesetzt werden. Und die Änderungen werden kommen, auf die eine oder andere Weise.
Funktionen wie die digitale Zeiterfassung helfen dabei, Arbeitszeiten exakt zu dokumentieren und die korrekte Bezahlung sicherzustellen – für jede Lohngruppe und jeden Mitarbeitertyp. Zudem können Arbeitgeber über die App wichtige Informationen zum Tariflohn und anderen vertraglichen Regelungen transparent an ihre Mitarbeiter weitergeben.
Tariflohn Gebäudereinigung – Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber den Tariflohn nicht zahlt?
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Tariflohn einzuhalten, wenn sie tarifgebunden sind. Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen, und Beschäftigte können den ausstehenden Lohn nachfordern.
Wie wirken sich die Tariflohn-Anpassungen auf die Sozialversicherungsbeiträge aus?
Mit steigenden Löhnen erhöhen sich auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Erhöhung gemeinsam – abhängig von der Lohnhöhe und der jeweiligen Beitragsberechnung.
Gibt es Zuschläge auf den Tariflohn für Nachtarbeit oder Feiertage?
Ja, in der Regel sind im Lohntarifvertrag auch Zuschläge für Nachtarbeit, Feiertage und besondere Einsatzzeiten geregelt. Diese Zuschläge variieren und sind als zusätzliches Entgelt vorgesehen.
Wie kann ich als Arbeitnehmer prüfen, ob mein Betrieb tarifgebunden ist?
Arbeitnehmer können sich bei der zuständigen Gewerkschaft, in diesem Fall der IG BAU, informieren, ob ihr Betrieb tarifgebunden ist. Oft kann auch ein Blick in den Arbeitsvertrag Hinweise auf die Tarifbindung geben.
Welche steuerlichen Vorteile können Arbeitgeber bei der Tariflohn-Anpassung nutzen?
Einige Lohnkosten können steuerlich geltend gemacht werden, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Arbeitgeber sollten dazu einen Steuerberater hinzuziehen, um alle möglichen Vorteile auszuschöpfen.
Können Unternehmen freiwillig einen höheren Lohn als den Tariflohn zahlen?
Ja, Arbeitgeber können über den Tariflohn hinaus zahlen, um ihre Mitarbeiter zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Dies bleibt jedoch eine freiwillige Entscheidung und ist nicht im Tarifvertrag festgelegt.
Gibt es auch Ausbildungsvergütungen im Lohntarifvertrag der Gebäudereinigung?
Ja, der Lohntarifvertrag enthält Regelungen für Ausbildungsvergütungen. Je nach Ausbildungsjahr variiert die Vergütung, und sie wird ebenfalls regelmäßig angepasst.