In diesem Artikel

    Guide: Reinigungsfirma gründen – Schritt für Schritt

    Für eine Gründung findest du in der Gebäudereinigung eine Branche mit niedrigen Einstiegshürden, unerschöpflicher Nachfrage und planbarer Auftragslage. Doch ganz ohne Plan geht es auch nicht. In diesem Guide erfährst du, was du wirklich brauchst und was du bis zum ersten Auftrag erledigen solltest.

    Gründung einer Reinigungsfirma in Kürze

    1. Definiere deine Zielgruppe, grenze dein Angebot ein und hebe dich klar von der Konkurrenz ab.
    2. Melde dein Gewerbe an, kümmere dich um Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer und Versicherungen.
    3. Berechne deine Start- und Fixkosten und prüfe Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse oder Kredite.
    4. Wähle deine Rechtsform, starte allein oder im Team und entscheide, ob du haupt- oder nebenberuflich beginnst.
    5. Nutze persönliche Kontakte, Online-Plattformen und Empfehlungen, um deine ersten Kunden zu gewinnen.

    Lohnt es sich, eine Reinigungsfirma zu gründen?

    Die Reinigungsbranche in Deutschland verzeichnet im Jahr 2025 einen Jahresumsatz von über 30 Milliarden Euro. Mit rund 700.000 Beschäftigten zählt sie zu den beschäftigungsstärksten Handwerken des Landes. Aktuell sind etwa 33.790 Gebäudereinigungsunternehmen in Deutschland tätig, wobei die meisten Betriebe klein sind und lokal agieren.

    Trotz (oder gerade wegen) des intensiven Wettbewerbs straucheln jedoch einige Unternehmen. Der Fachkräftemangel sorgt dafür, dass selbst etablierte Gebäudereiniger nicht immer alle Aufträge annehmen können. Auch bestimmte Spezialisierungsrichtungen sind nicht abgedeckt. Hinzu kommt, dass viele Kunden regelmäßig wechseln, weil sie unzufrieden sind. 

    Wenn du also zuverlässig arbeitest und gut organisiert bist, hast du beste Chancen auf eine stabile Auftragslage. Parallel dazu entstehen neue Möglichkeiten: Es gibt zum Beispiel einen neuen und steigenden Bedarf an der Reinigung von Solarmodulen, die aktuell flächendeckend aufgebaut werden.

    Auch die Einstiegshürden sind überschaubar: Du brauchst keinen Meisterbrief, keine Werkstatt, keine riesige Investition. Besonders in der Büroreinigung oder bei haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du auch ohne Ausbildung starten, solange du sauber arbeitest und deine Pflichten kennst.

    Aber Achtung: Was einfach klingt, braucht trotzdem Planung. Wenn du deine Preise zu niedrig ansetzt oder bei der Versicherung sparst, kannst du schnell vor Problemen stehen. Deshalb führt dich dieser Artikel Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess.

    Schritt 1: Vorbereitung, Marktanalyse und Spezialisierung

    Bevor du dein Gewerbe anmeldest oder erste Angebote schreibst, solltest du wissen: Wen will ich erreichen? Welches Angebot habe ich? Warum sollte man mich buchen, anstatt der anderen?

    Die Reinigungsbranche ist breit. Du kannst alles anbieten, vom Aufräumen und Staubsaugen in Privathaushalten bis zur Fassadenreinigung mit Hebebühne. Aber: Wer zu viel auf einmal anbietet, bleibt oft unsichtbar. Wer alles macht, erzeugt keinen Wiedererkennungswert.

    Zielgruppen klar definieren

    Frag dich: Wer sind deine Kunden?

    • Gewerbe und Büros: Hoher Bedarf, regelmäßige Aufträge, feste Touren. Ideal für den Einstieg mit planbaren Einnahmen.
    • Privathaushalte: Persönlicher Kontakt, flexible Zeiten, aber mehr Aufwand bei der Kundenbindung.
    • Einrichtungen: z. B. Arztpraxen, Kindergärten, Bauendreinigung. Hier brauchst du oft mehr Know-how oder Nachweise, aber es winken bessere Stundensätze.

    Angebot eingrenzen statt „alles reinigen“

    Du musst nicht alles können, das geht auch am Anfang nicht. Es reicht, wenn du ein Problem gut löst. Beispiele:

    „Wir reinigen kleine Büros, zuverlässig und diskret.“

    „Wir kümmern uns um Hausflure und Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern.”

    „Wir machen Bauendreinigung – wenn’s schnell und gründlich sein muss.“

    Konkurrenz anschauen, aber nicht kopieren

    Gib in Google mal ein: „Reinigungsfirma + [dein Ort]“. Schau dir an, was andere machen.

    Was bieten sie an? Wie treten sie auf? Wo wirken sie austauschbar? Was bietet niemand explizit an, oder nur am Rande?

    → Deine Aufgabe: Ein eigenes Angebot erstellen, das sich von den anderen abgrenzt. 

    Schritt 2: Rechtliche Voraussetzungen und Formalitäten

    Bevor du loslegen kannst, musst du einige offizielle Dinge erledigen. Das klingt trocken und ist es auch, aber ohne geht es nicht.

    Gewerbeanmeldung als Reinigungsfirma

    Das ist dein erster Schritt. Du meldest dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Ordnungsamt oder das Gemeindeamt. Vielleicht geht das in deinem Ort oder deiner Stadt auch online.

    Du brauchst:

    • Personalausweis
    • ggf. polizeiliches Führungszeugnis (je nach Gemeinde)
    • bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
    • (sieh auf der Website der Behörde nach, ob weitere Dokumente benötigt werden)
    • Kosten: meist zwischen 20 und 60 €

    Du bekommst einen Gewerbeschein. Damit darfst du offiziell starten.

     

    Finanzamt

    Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei dir. Du bekommst:

    • einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
    • eine Steuernummer für dein Unternehmen

    Du entscheidest dort auch, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder die Kleinunternehmerregelung nutzt. Tipp: Lass dich dazu beraten, z. B. bei der IHK oder einem Steuerberater.

    Diese Anmeldung beim Finanzamt verursacht keine Kosten.

     

    Anmeldung Berufsgenossenschaft

    Sobald du ein gewerbliches Unternehmen gründest, bist du pflichtversichert und musst dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Das gilt auch, wenn du allein gründest und noch keine Angestellten hast.

    Für Reinigungsfirmen ist meistens die BG Bau oder BGHW zuständig, je nach Tätigkeit. Die BG prüft das nach deiner Anmeldung und teilt dir ggf. mit, ob sie oder eine andere BG für dich zuständig ist. 

    Für die Anmeldung eines Reinigungsunternehmens bei einer BG fallen in der Regel keine Gebühren an. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 100 €.

     

    Beitritt zur Handwerkskammer prüfen

    Die Gebäudereinigung gehört offiziell zum zulassungsfreien Handwerk gemäß Anlage B1 der Handwerksordnung. Du brauchst keinen Meisterbrief. Aber: Du musst dein Unternehmen bei der Handwerkskammer melden, als Betrieb eines handwerksähnlichen Gewerbes.

    Die Anmeldung bei der Handwerkskammer ist zunächst kostenlos. Einige Kammern erheben für die ersten Jahre nach der Gründung keinen Beitrag oder nur den halben Regelbeitrag. Andere erheben einen sehr geringen Beitrag ab ca. 19 €.

    Tipp: Einige der Kammern beraten dich kostenlos zur Gründung.

     

    Nötige Versicherungen

    Ohne Betriebshaftpflicht solltest du nicht starten. Diese schützt dich, wenn beim Kunden etwas zu Bruch geht oder du anderweitig einen Schaden verursachst.

    Kosten: ab ca. 15–30 €/Monat für den Anfang.

    Wenn du später Mitarbeiter einstellst, kommen weitere Pflichtversicherungen hinzu.

    Schritt 3: Kosten und Finanzierung klären

    Für die Gründung einer Reinigungsfirma sind keine größeren Anfangsinvestitionen nötig. Ganz ohne Startkapital geht es jedoch auch nicht.

    Einmalige Gründungskosten (Beispiele)Kosten (einmalig)
    Gewerbeanmeldung20–60 €
    Erstausstattung (Material, Reinigungswagen, Kleidung)500–1.500 €
    Website, Logo, Visitenkarten200–1.000 €
    ggf. Beratung durch Steuerberater / IHK / Gründungscoachoptional

    Tipp: Hier findest du mehr zur Grundausstattung in der Gebäudereinigung.

    Wiederkehrende FixkostenKosten
    Betriebshaftpflichtversicherungca. 150–300 € im Jahr
    Berufsgenossenschaft (BG BAU, Mindestbeitrag)100 € im Jahr
    Mitgliedsbeitrag Handwerkskammer19–300 € (je nach Region) im Jahr
    Domain + Hosting (Webseite)ca. 60–120 € im Jahr
    Software für Rechnungen / Planung / Zeiterfassungab 10–30 € pro Monat

    Krankenversicherung bei hauptberuflicher Selbstständigkeit in der Reinigungsbranche

    Wenn du Vollzeit selbstständig gründest, musst du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Du kannst dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

    1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    Du kannst in der GKV bleiben, auch als Selbstständiger. Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen und liegen bei ca. 14–15 % + Pflegeversicherung. Es gibt aber Mindestbeiträge, auch wenn du noch wenig verdienst.

    Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig Versicherte liegt im Jahr 2025 bei 205,35 Euro für die Krankenversicherung und 44,94 Euro für die Pflegeversicherung. Insgesamt also 250,29 Euro. Der Betrag ist monatlich fällig, die echte Beitragshöhe hängt aber an tatsächlichen Einkommen und wird anhand der Jahressteuererklärung nachberechnet.

     

    Vorteile:

    • Du bist automatisch pflegeversichert
    • Du kannst dich bei niedrigem Einkommen evtl. stufen lassen (Härtefallregelung)
    • Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind mitversichert

     

    Nachteile:

    • Kein Krankengeld, außer du versicherst dich dafür extra
    • Beitrag unabhängig davon, ob du gerade viel oder wenig arbeitest

     

    1. Private Krankenversicherung (PKV)

    Das ist eine Option, wenn du jung, gesund und alleinstehend bist. Du zahlst hier keine einkommensabhängigen Beiträge, sondern einen festen Tarif: eben abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Dafür gibt es keinen festgelegten Mindestbeitrag, die Zahlungen können also mitunter sehr günstig sein. Achte aber genau auf die Leistungen, die dahinter stehen.

     

    Vorteil:

    • Beitrag unabhängig vom Einkommen
    • Bessere Leistungen möglich (z. B. bei Zahnproblemen oder Chefarzt-Behandlung)

     

    Nachteil:

    • Keine kostenlose Mitversicherung von Familie
    • Beiträge steigen im Alter
    • Rückkehr in die GKV ist schwierig

    Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

    Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und dich hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kannst du einen Gründungszuschuss beantragen. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

    • Phase 1: Für sechs Monate erhältst du dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung.
    • Phase 2: Nach erfolgreicher erster Phase kannst du für weitere neun Monate 300 € monatlich zur sozialen Absicherung erhalten.

    Wichtig dabei: Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Weitere Informationen findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

    KfW-Förderkredite für Gründer von Reinigungsfirmen

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderkredite für 

    • ERP-Gründerkredit – StartGeld: Bis zu 125.000 € für Investitionen und laufende Kosten.
    • ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: Bis zu 500.000 € für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

    Diese Kredite zeichnen sich durch günstige Zinssätze und tilgungsfreie Anlaufjahre aus. Weitere Details findest du auf der KfW-Website.

    Tipp: Um bei Kreditanträgen gute Karten zu haben, erfährst du hier, wie du einen Businessplan für die Gebäudereinigung aufstellst.

    Private Darlehen von Familie oder Freunden

    Ein Darlehen von Angehörigen kann eine unkomplizierte Finanzierungsmöglichkeit sein. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte ein schriftlicher Darlehensvertrag aufgesetzt werden. Hier findest du einen Mustervertrag für private Darlehen.

     

    Schritt 4: Geschäftsmodell und Organisation

    Eine Reinigungsfirma kannst du auf verschiedenen Wegen starten. Wichtig ist, dass du dein Geschäftsmodell bewusst wählst und überlegst, wie und mit wem du arbeiten möchtest.

    Alleine gründen oder mit einem Team?

      • Alleine loslegen: Ideal für den Einstieg, wenn du z. B. in Teilzeit beginnst oder schrittweise Kunden in deiner Umgebung betreuen willst. Du bleibst zeitlich flexibel, brauchst wenig Organisation und kannst dir deine Strukturen Schritt für Schritt aufbauen.
      • Mit Mitarbeitern: Sinnvoll, wenn du direkt mehrere Objekte betreuen willst. Aber: Du trägst Verantwortung für die Auftragsbeschaffung, für Lohnzahlung, Einsatzplanung, Arbeitssicherheit und vieles mehr.
    • Subunternehmer einsetzen: Kommt für viele Gründer infrage, um anfangs viele und verschiedenartige Aufträge anzunehmen. Aber Vorsicht: Du musst prüfen, ob eine echte Selbstständigkeit vorliegt, sonst droht der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit und du kommst für deren Sozialversicherungsbeiträge auf. Tipp: Nur mit schriftlichem Vertrag, eigenem Gewerbe, mehreren Auftraggebern und klarer Abgrenzung zu deinem Betrieb.

     

    Rechtsform bei der Gründung einer Reinigungsfirma

    Für den Start reicht meist ein Einzelunternehmen. Eine UG oder GmbH lohnt sich bei größeren Projekten oder wenn du Investoren brauchst. Tipp: Bei der IHK findest du eine Entscheidungshilfe für die Wahl der Rechtsform.

    RechtsformMerkmale
    EinzelunternehmenSchnell gegründet, geringe Kosten, volle Kontrolle, persönliche Haftung
    GbREinfach mit Partnern gründen, unkompliziert, aber auch persönliche Haftung
    UG / GmbHHöherer Aufwand, dafür Haftungsbegrenzung, besser für größere Auftraggeber

    Reinigungsfirma nebenberuflich gründen 

    Viele Gründer starten ihre Reinigungsfirma nebenbei. Also nicht als Haupterwerb, sondern ergänzend zum bestehenden Job, zur Elternzeit oder aus einer anderen gesicherten Lebenssituation heraus.

     

    Warum nebenberuflich gründen?

    Der große Vorteil lautet: Du hast bereits eine sichere Einnahmequelle, z. B. durch Gehalt, Elterngeld oder Arbeitslosengeld und kannst dein Geschäft in Ruhe aufbauen. Das verringert das finanzielle Risiko und besonders den Druck am Anfang enorm. Auch die Beiträge für die Krankenkassen sind in diesen Fällen bereits bezahlt.

     

    Damit kannst du:

    • einzelne kleine Objekte übernehmen (z. B. ein Büro oder eine Arztpraxis)
    • Kunden gezielt aufbauen, ohne Druck
    • Erfahrungen sammeln und prüfen, ob der Markt zu dir passt

     

    Was musst du bei der nebenberuflichen Gründung beachten?

    Gewerbe anmelden

    Auch nebenberuflich bist du gewerblich tätig, also brauchst du eine ordentliche Gewerbeanmeldung, Steuernummer und musst ggf. ebenfalls bei BG BAU, Handwerkskammer und Versicherung registriert sein.

    Hauptjob? Arbeitgeber informieren

    Wenn du angestellt bist, musst du deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel zur Nebentätigkeit. Der Chef darf sie nicht grundlos verbieten, aber sie darf den Hauptjob nicht beeinträchtigen, z.B. durch Übermüdung oder direkte Konkurrenz.

    Elternzeit oder ALG? Regeln beachten

    Wer Elterngeld bezieht, darf nur maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten. Alles darüber hinaus kann die Zahlung kürzen oder streichen. Wer ALG bekommt und selbstständig nebenher arbeitet, darf maximal 15 Stunden pro Woche aktiv sein, sonst entfällt der Anspruch.

    Langfristig entscheiden

    Wenn du merkst, dass dein Geschäft gut läuft, kannst du jederzeit in die Vollselbstständigkeit wechseln. Wichtig: Spätestens dann musst du alle laufenden Kosten und Abgaben im Blick haben und dich unternehmerisch sauber aufstellen.

    Schritt 5: Kundengewinnung und Marketing

    Deine ersten Kunden findest du oft im direkten Umfeld über Familie, Freunde, Nachbarn oder lokale Netzwerke wie Ortsvereine, Stadtteil-Treffen, Werbegemeinschaften usw. Sprich offen an, dass du eine Reinigungsfirma gegründet hast. Viele kleine Aufträge entstehen genau so.

    Ein Google-Unternehmensprofil (kostenlos) sorgt dafür, dass du online auffindbar bist, auch ohne Website. Dort kannst du Leistungen, Telefonnummer und Fotos hinterlegen.

    Für den Anfang eignen sich auch Plattformen wie Kleinanzeigen.de, MyHammer oder Check24 Profis. Aber: Dort herrscht ein starker Preiskampf. Nutze sie daher gezielt für erste Aufträge und eher nicht dauerhaft.

    Und ganz wichtig: Persönliche Empfehlungen bringen dir oft mehr als jede Anzeige. Frage zufriedene Kunden danach, ob und an wen sie dich weiterempfehlen könnten.

    Tipp: Weitere Hilfen und Tipps findest du in unserem Guide zur Kundengewinnung in der Gebäudereinigung.

    Typische Fehler bei der Gründung einer Reinigungsfirma

    Gerade beim Start passieren schnell vermeidbare Fehler. Diese kosten dich dann sehr viel Zeit, Geld oder Nerven. Hier sind die größten Stolperfallen:

     

    Zu niedrige Preise

    Viele Gründer kalkulieren aus dem Bauch heraus und arbeiten dann nicht kostendeckend. Rechne deinen Stundenlohn sauber durch, plus: Material, Fahrt, Steuern, Versicherung, Rücklagen. Erst dann weißt du, ob sich ein Auftrag lohnt.

    Tipp: Hier findest du mehr zu den Preisen in der Gebäudereinigung und zur richtigen Preiskalkulation.

    Ohne Versicherung starten

    Es reicht ein umgekippter Eimer auf einem teuren Teppich oder ein umgestoßener Bildschirm und du zahlst alles aus eigener Tasche. Ohne Betriebshaftpflichtversicherung stehst du in solchen Fällen schlecht da und musst sehr viel arbeiten, nur um diesen Schaden glattzuziehen.

     

    Keine Verträge

    „Wir machen das so wie besprochen“ reicht leider nicht, auch wenn man sich vermeintlich gut versteht. Schriftliche Vereinbarungen schützen dich, vor allem, wenn es um Preise, Umfang, Zahlungsfristen oder Schlüsselübergaben geht. 

     

    Zu viele Aufträge auf einmal

    Das klingt nach Erfolg, kann dich aber schnell überfordern. Wenn du zugesagte Termine nicht halten kannst, leidet schnell dein Ruf. Starte lieber klein, mit festen Abläufen und verlässlicher Planung. Dann wächst dein Betrieb gesund und schrittweise.

    Du willst mit einem Team starten und die Zeiten richtig erfassen?

    Mit einer einfachen Möglichkeit, die Arbeitszeiten deines Teams zu erfassen, kannst du deine Preise für neue Kunden genauer kalkulieren. Erfasse Arbeitszeiten direkt auf dem Smartphone und gib diese Daten per Schnittstelle an die Lohnbuchhaltung weiter.

    Wir helfen dir gerne dabei und freuen uns schon auf deine Anfrage – per Mail oder Telefon. Und deinem Blink-Moment steht schon bald nichts mehr im Wege.

    LET’S TALK!

    Blink Maskottchen zwinkert mit Daumen hoch

    Reinigungsfirma gründen – Häufige Fragen und Antworten

    Brauche ich einen Meisterbrief, um eine Reinigungsfirma zu gründen?

    Nein, die Gebäudereinigung zählt zu den zulassungsfreien Handwerken. Du brauchst also keinen Meisterbrief, um dich selbstständig zu machen.

    Was kostet die Gründung einer Reinigungsfirma?

    Die einmaligen Kosten liegen, je nach Ausstattung, zwischen 1.000 und 2.500 €. Dazu kommen laufende Ausgaben für Versicherung, Material, ggf. Software, Fahrtkosten und Werbung usw. in Höhe von 200 bis 600 €.

    Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn ich alleine arbeite?

    Ja, die Anmeldung bei der BG ist gesetzlich vorgeschrieben, auch für Einzelunternehmer ohne Angestellte. Es fällt meist ein jährlicher Mindestbeitrag von ca. 100 € an.

    Kann ich die Reinigungsfirma nebenberuflich starten?

    Ja, das geht. Du brauchst auch dann eine Gewerbeanmeldung und musst ggf. deinen Arbeitgeber informieren. Achte auf Begrenzungen bei Elterngeld oder Arbeitslosengeld (z. B. max. 15 Std./Woche bei ALG I).

    Welche Rechtsform ist für den Anfang am besten?

    Für den Start reicht oft ein Einzelunternehmen: schnell angemeldet, günstig, wenig Bürokratie. Wer mit Partnern gründet, kann eine GbR wählen. Bei größeren Vorhaben: UG oder GmbH.

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