
Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025: Was sich ändert und worauf du achten solltest
Die Gebäudereinigung ist eine der beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland. Dass der Mindestlohn in dieser Branche 2025 erneut steigt, hat daher weitreichende Konsequenzen für Tausende von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In diesem Artikel erfährst du genau, was sich ändert und worauf du jetzt achten solltest.
Warum ist der Mindestlohn für Reinigungskräfte 2025 so wichtig?
Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 ist dieser stufenweise angehoben worden, um den Arbeitnehmern eine bessere Einkommenssicherheit zu garantieren. In der Gebäudereinigungsbranche, wo körperliche Belastungen zum Alltag gehören, gelten meist sogar höhere Branchenmindestlöhne als im allgemeinen Gesetz.
Für die Beschäftigten bedeutet dies eine wichtige finanzielle Absicherung und eine Anerkennung ihrer oft anspruchsvollen Arbeit. Gleichzeitig stellt der Anstieg der Löhne für Arbeitgeber eine Herausforderung dar; die Kostenkalkulation und die Wettbewerbsfähigkeit müssen im Blick behalten werden.
Die neuen Mindestlöhne im Überblick
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn 2025:
Zum 1. Januar 2025 steigt der allgemeine Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde. Dieser Wert gilt branchenübergreifend in ganz Deutschland und ist damit die Grundlage für alle weiteren Lohnregelungen. Für die Gebäudereinigung gibt es jedoch zusätzliche Vorgaben, die über diesen Betrag hinausgehen.
Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung
In der Gebäudereinigung existieren verschiedene Lohngruppen, in die Arbeitnehmer aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeit eingruppiert werden.
Mindestlöhne in der Gebäudereinigung ab Januar 2025:
Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): Erhöhung von bisher 13,50 € auf 14,25 €
Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): Erhöhung von bisher 16,70 € auf 17,65 €
Im Vergleich zu 2024 bedeutet dies ein Plus von 5,6 % in Lohngruppe 1 und 5,7 % in Lohngruppe 6. Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es zudem keine regionalen Unterschiede mehr zwischen Ost- und Westdeutschland – die Mindestlöhne gelten bundesweit einheitlich.
Die Vergütung für Auszubildende wurde ebenfalls angehoben. Ab 2025 gilt für jeden Azubi:
- 1. Lehrjahr: 1.000 Euro,
- 2. Lehrjahr: 1.150 Euro
- 3. Lehrjahr: 1.300 Euro.
Ausblick: Mindestlohn für Reinigungskräfte 2026
In der 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung wurden auch für 2026 Erhöhungen des Mindestlohns in der Gebäudereinigung festgeschrieben. Die Löhne steigen wie folgt:
- Lohngruppe 1 von 14,25 € (2025) auf 15,00 €
- Lohngruppe 6 von 17,65 € (2025) auf 18,40 €
Kommt das 13. Monatsgehalt für Gebäudereiniger?
Die Gewerkschaft konnte kein verbindliches 13. Monatsgehalt durchsetzen. Für die Jahre 2025 und 2026 liegt die Entscheidung über diese Zahlung demnach weiterhin freiwillig beim Arbeitgeber. Ein sogenannter Gewerkschaftsbonus soll aber Verhandlungsgegenstand für 2027 sein.
Handlungsempfehlung: Worauf du jetzt achten solltest
Für die Arbeitnehmer ist die Lohnerhöhung ein willkommenes Plus. Ob die 5,6 Prozent Steigerung die gestiegenen Lebenshaltungskosten jedoch auffangen können, bleibt fraglich.
Arbeitgeber sind doppelt betroffen und müssen sowohl mit den Preis- als auch den Lohnsteigerungen umgehen. Der naheliegendste Gedanke ist, alle zusätzlichen Kosten an deine Kunden weiterzugeben. Doch das ist oft leichter gesagt als getan – insbesondere in der Reinigungsbranche, wo der Konkurrenzdruck hoch ist.
Wenn du die Mehrbelastungen nicht oder nur teilweise weitergeben kannst oder möchtest, bleibt dir nur, an den internen Kosten zu arbeiten. Hier einige Artikel-Empfehlungen, deren Inhalt und Tipps deinen Druck verringern können:
- Als junges Gebäudereinigungsunternehmen an neue Aufträge gelangen
- Arbeitserleichterung in der Gebäudereinigung durch KI
- Erleichterung mit digitalen Stundenzetteln
Je besser du deine internen Abläufe im Griff hast, desto einfacher lassen sich hier Kosten sparen. Anders gesagt: Jede Stunde, die deine Reinigungskräfte, Objektleiter und du selbst nicht mit der Verwaltung zubringen müssen, lässt sich produktiv und somit gewinnbringend nutzen.
Mit Blink digitalisierst du deine Abläufe und sparst jede Menge Zeit: Dienstplanung, digitale Formulare, Materialbestellung und mehr. Wir helfen dir dabei, dich intern so effizient aufzustellen, dass dein Team nach außen leistungsfähiger arbeiten kann und die Energie dort einsetzt, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei deinen Kunden.

Mindestlohn Reinigungskraft 2025 –
Häufige Fragen & Antworten
Gelten für Teilzeitkräfte oder Minijobber andere Mindestlöhne?
Nein, der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten gleichermaßen – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber arbeiten. Allerdings dürfen Arbeitgeber bei Minijobs die Arbeitsstunden anpassen, um unter der 538-Euro-Grenze zu bleiben.
Welche Zuschläge oder Sonderzahlungen sind bei Reinigungskräften üblich?
Reinigungskräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Nachtarbeit (mindestens 25 %), Sonn- und Feiertagsarbeit (bis zu 100 %) sowie in manchen Tarifverträgen auch für Schichtarbeit. Diese Zuschläge kommen zusätzlich zum Mindestlohn.
Wie wird der Mindestlohn 2025 in der Praxis kontrolliert?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüft Unternehmen stichprobenartig oder nach Beschwerden. Arbeitnehmer können Verstöße anonym melden, und Arbeitgeber müssen Lohnunterlagen bereitstellen.
Was passiert, wenn Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen?
Arbeitgeber, die den Mindestlohn unterschreiten, riskieren hohe Geldstrafen und Nachzahlungen. Beschäftigte können ihren ausstehenden Lohn auch rückwirkend einfordern – bis zu drei Jahre lang.
Welche Unterschiede gibt es zwischen tariflichen und gesetzlichen Mindestlöhnen in der Branche?
Der gesetzliche Mindestlohn (12,82 €) gilt branchenübergreifend. Der tarifliche Mindestlohn für Reinigungskräfte ist höher (14,25 € in Lohngruppe 1, 17,65 € in Lohngruppe 6). Er ist für alle Betriebe der Branche verbindlich.