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    Lohngruppen in der Gebäudereinigung 2025

    Wenn deine Reinigungskräfte als echte Allrounder mal ein Treppenhaus reinigen, mal eine Glasfront, steht immer die Frage nach den Lohngruppen im Raum. Falsch gruppiert zahlst du im schlimmsten Fall eine Nachzahlung auf den Phantomlohn. In diesem Artikel erfährst du, was es damit auf sich hat, was die Lohngruppen beinhalten und wie du alles korrekt berechnest.

    Überblick und Tabelle: Lohngruppen in der Gebäudereinigung 2025

    Für Gebäudereiniger gibt es 8 aktive Lohngruppen. Diesen Gruppen sind jeweils typische Tätigkeiten zugeordnet. Diese Eingruppierung ist verbindlich für alle Betriebe, die tarifgebunden sind oder unter die Allgemeinverbindlichkeit fallen. Das betrifft in der Praxis fast die gesamte Branche.

    Typische TätigkeitenStundenlohn brutto (bundeseinheitlich)
    Lohngruppe 1Unterhaltsreinigung: Regelmäßige Reinigungsarbeiten in Büros, Schulen, Treppenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu zählen das Reinigen von Böden, Sanitäranlagen, Möbeln und das Leeren von Papierkörben.14,25 €
    Lohngruppe 2Reinigung in sensiblen Bereichen: Reinigungstätigkeiten in Bereichen mit besonderen hygienischen Anforderungen, wie Operationssälen, Reinräumen oder Isotopenlaboren. Erfordert spezielle Kenntnisse und Sorgfalt.14,71 €
    Lohngruppe 3Tätigkeiten mit spezieller Qualifikation: Arbeiten, die eine zusätzliche anerkannte Qualifikation erfordern, z. B. Desinfektoren oder Schädlingsbekämpfer.15,20 €
    Lohngruppe 4Bauschlussreinigung und Vorarbeiter: Reinigung nach Bauarbeiten, einschließlich der Entfernung von Bauschutt und -staub. Vorarbeiter übernehmen zusätzlich organisatorische Aufgaben und koordinieren Reinigungsteams.15,91 €
    Lohngruppe 5 (entfallen)Die Lohngruppe 5 ist 2011 entfallen. Die nachfolgenden Lohngruppen sind jedoch nicht neu nummeriert worden.
    Lohngruppe 6Glas- und Fassadenreinigung: Reinigung von Glasflächen und Fassaden, oft unter Einsatz von Hebebühnen oder Seilzugangstechnik. Erfordert spezielle Ausrüstung und Sicherheitsmaßnahmen.17,65 €
    Lohngruppe 7Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung: Tätigkeiten, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk oder einem verwandten Beruf voraussetzen.18,64 €
    Lohngruppe 8Ausbilder mit Ausbildereignungsprüfung: Fachkräfte, die zusätzlich zur Berufsausbildung eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben und für die Ausbildung von Nachwuchskräften verantwortlich sind.19,67 €
    Lohngruppe 9Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung: Übernehmen leitende Funktionen in der Glas- und Fassadenreinigung, koordinieren Teams und sind verantwortlich für die Qualitätssicherung.20,89 €

    Die seit 2025 neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung sind im Tarifvertrag sowie im Bundesgesetzblatt (10. GebäudeArbbV) festgeschrieben. Seit 2021 gilt der Tarif in der Gebäudereinigung in Deutschland bundeseinheitlich.

    Lohngruppen eingruppieren: Worauf Arbeitgeber achten müssen

    Die richtige Eingruppierung erfolgt nach bestimmten Regeln und entscheidet dann über den Stundenlohn. Das kann bei Fehlern teuer werden! Gerade bei Neueinstellungen oder wenn Tätigkeiten wechseln, musst du genau hinschauen.

    Das kann bei falscher Lohngruppen-Einstufung passieren, Beispiel:

    Du zahlst einem Mitarbeiter 14,25 € pro Stunde, weil du ihn in Lohngruppe 1 eingruppiert hast. Tatsächlich erledigt er aber regelmäßig Arbeiten aus Lohngruppe 3 mit einem Stundenlohn von 15,20 €.

    Folge:
    Die Sozialversicherung geht davon aus, dass 15,20 € geschuldet waren und verlangt Beiträge auf diesen sogenannten „Phantomlohn“. Du musst also die Differenz nachzahlen, und das rückwirkend, ggf. für Jahre. Zusätzlich können Säumniszuschläge oder Strafzahlungen fällig werden.

    Eingruppierung nach Tätigkeit, nicht nach Jobtitel

    Eingruppiert wird nicht danach, wie ein Job genannt wird, sondern welche Arbeit tatsächlich ausgeführt wird. Wer täglich Fenster reinigt, gehört in Lohngruppe 6, auch wenn die Jobbeschreibung anders lauten mag. Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit im Objekt.

    Eingruppierung bei Mischaufgaben

    Wenn jemand mehrere Aufgaben übernimmt, z. B. Unterhaltsreinigung und Glasreinigung, wird die Zeit der höherwertigen Tätigkeiten auch in die höheren Lohngruppe sortiert, sofern sie regelmäßig anfällt.

    “Regelmäßig“ bedeutet dabei: Dauerhafter Bestandteil der Tätigkeit.

    Beispiel:

    Eine Gebäudereinigerin reinigt an vier Tagen pro Woche Treppenhäuser (Tätigkeit der Lohngruppe 1) und an einem festen Tag pro Woche Glasflächen mit Steiger (Tätigkeit der Lohngruppe 6). Die Glasreinigung ist damit zwar regelmäßiger Bestandteil ihrer Tätigkeit, macht aber noch nicht den überwiegenden Anteil der Arbeitszeit aus.

    Folge: Es erfolgt keine vollständige Eingruppierung in Lohngruppe 6. Stattdessen muss die Abrechnung anteilig erfolgen, entsprechend den tatsächlich geleisteten Stunden in den jeweiligen Tätigkeiten.

    Tipp: Es gibt drei Varianten für die Lohnabrechnung. Mehr dazu erfährst du im Kapitel Abrechnung nach Lohngruppen in der Gebäudereinigung.

    Eingruppierung nach Qualifikation, aber nur mit Nachweis

    Für bestimmte Gruppen (z. B. 7, 8 oder 9) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Ausbildereignung Voraussetzung. Ohne Nachweis muss keine höhere Eingruppierung stattfinden, selbst wenn die Aufgaben im Alltag denen der höheren Gruppe entsprechen.

    Guide: Lohngruppen bei Neueinstellung

    1. Tätigkeiten erfassen: Erstelle eine detaillierte Liste der Aufgaben, die der oder die Neue übernehmen wird.

    2. Lohngruppe zuordnen: Vergleiche die erfassten Tätigkeiten mit den Definitionen der Lohngruppen im Rahmentarifvertrag. Achte darauf, ob spezielle Qualifikationen oder Verantwortlichkeiten eine höhere Eingruppierung rechtfertigen.

    3. Qualifikationen prüfen: Stelle sicher, dass die entsprechenden Nachweise für die Eingruppierung in die höheren Lohngruppen vorliegen.

    4. Dokumentation: Halte die Eingruppierung und die zugrunde liegenden Tätigkeiten schriftlich fest. Dies dient als Nachweis bei eventuellen Prüfungen durch Behörden oder Gewerkschaften.

    Sonderregelungen und Zuschläge

    Nicht jede Stunde ist finanziell gleich viel wert. In der Gebäudereinigung gibt es Situationen, in denen der reguläre Stundenlohn durch Zuschläge oder Zusatzregelungen ergänzt wird. Das gilt insbesondere bei besonderen Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten oder Einsatzorten.

    Erschwerniszuschläge

    Wenn eine Tätigkeit über das „Normale“ hinausgeht (körperlich, gesundheitlich oder organisatorisch) kann ein Erschwerniszuschlag fällig werden. Typische Fälle:

     

    • Arbeiten in großer Höhe oder mit Absturzgefahr
    • Reinigung bei extremen Temperaturen (z. B. Kühlhäuser, Dachflächen im Sommer)
    • Umgang mit gefährlichen Stoffen
    • Arbeiten unter Zeitdruck bei hoher Belastung (z. B. in Verkehrsmitteln mit kurzem Wendeplan)

     

    Ob ein Zuschlag gezahlt wird, und in welcher Höhe, ist im Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk geregelt. Typisch sind hier 10 % bis 25 % Zuschlag auf den Stundenlohn, zum Beispiel bei Arbeiten in großer Höhe, unter extremen Bedingungen oder bei erhöhter Unfallgefahr. In manchen Fällen ist auch ein pauschaler Zuschlag vorgesehen.

    Arbeiten mit persönlicher SchutzausrüstungZuschlag
    Schutzanzug mit Kapuze, Überschuhen, Handschuhen und Brille5 %
    Schutzanzug mit Kapuze, Überschuhen, Handschuhen + Filterschutzmaske oder Beatmungssystem15 %
    Schutzanzug mit Frischluftschlauch, Druckluftgerät oder Pressluftatmer20 %
    Vollschutz / Chemikalienschutzanzug (Form C) mit Gesichts- und Atemschutz40 %
    Verwendung einer vorgeschriebenen Atemschutzmaske10 %
    Arbeiten in besonderen Räumen und EinrichtungenZuschlag
    Manuelles Parkettabziehen ohne Maschineneinsatz3,00 €/Std
    Staubdacharbeiten3,00 €/Std
    Reinigung von Sheddächern (bei Reinigungsintervallen über 6 Monate)3,00 €/Std
    Reinigung von Steinfassaden mit Strahlgut oder Hochdruckgeräten3,00 €/Std
    Innenreinigung in stark verschmutzten Bereichen (z. B. Waschkauen von Bergleuten, Werkstatttoiletten, chemische Produktionsbereiche)0,75 €/Std
    Arbeiten bei Temperaturen über 40 °C (keine Witterung)0,50 €/Std
    Arbeiten in Kühlräumen unter 6 °C (keine Witterung)0,50 €/Std

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

    Wer außerhalb der „normalen“ Arbeitszeit arbeitet, bekommt Zuschläge, tariflich oder gesetzlich geregelt:

     

    • Nachtarbeit (meist zwischen 22 und 6 Uhr): + 25 %
    • Sonntagsarbeit: + 50 %
    • Feiertagsarbeit: + 100 %

     

    Wichtig: Diese Zuschläge gelten nur, wenn die Arbeit nicht sowieso regelmäßig zu diesen Zeiten stattfindet. Die Zuschläge sind lohnsteuerfrei, solange sie unter den gesetzlich definierten Grenzen bleiben.

    Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten

    Minijobber haben den vollen Anspruch auf tariflich festgelegte Zuschläge und eine korrekte Eingruppierung in die Lohngruppen. 

    Das heißt: Je höher der Stundenlohn für tatsächlich durchgeführten Arbeiten, desto weniger Stunden darf die Person im Monat arbeiten. Wer Aufgaben aus Lohngruppe 4 übernimmt, erreicht die 520-€-Grenze schneller als jemand, der Tätigkeiten aus Lohngruppe 1 erledigt.

    Für dich als Arbeitgeber heißt das: Erst prüfen, was gemacht wird und dann die Lohngruppe bestimmen. Daraus ergibt sich, wie viele Stunden im Rahmen des Minijobs möglich sind.

    Abrechnung nach Lohngruppen in der Gebäudereinigung

    Damit der Lohn korrekt berechnet werden kann, müssen drei Dinge zusammenpassen:

    • Welche Tätigkeit wurde ausgeführt?
    • Welche Lohngruppe gilt dafür laut Tarifvertrag?
    • Wie viele Stunden wurden für diese Tätigkeit geleistet?

     

    Aus diesen Informationen ergibt sich der tariflich geschuldete Bruttolohn.

    Beispiel 1: Überwiegende höherwertige Tätigkeit

    Wenn eine Angestellte regelmäßig und überwiegend Tätigkeiten einer höheren Lohngruppe ausführt, ist sie entsprechend dieser höheren Lohngruppe einzugruppieren. Das bedeutet, dass der gesamte Monat nach der höheren Lohngruppe abgerechnet wird.

    Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet 30 Stunden pro Woche, davon 70 % (21 Stunden) mit Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 30 % (9 Stunden) mit Tätigkeiten der Lohngruppe 1. Da der überwiegende Teil ihrer Arbeit in Lohngruppe 4 liegt, wird der gesamte Monat nach Lohngruppe 4 abgerechnet.

    Beispiel 2: Keine überwiegende höherwertige Tätigkeit

    Wenn die höherwertige Tätigkeit nicht regelmäßig oder nicht überwiegend ausgeführt wird, muss jede Tätigkeit separat abgerechnet werden.

    Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet 30 Stunden pro Woche, davon 20 % (6 Stunden) mit Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 80 % (24 Stunden) mit Tätigkeiten der Lohngruppe 1. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung anteilig: 6 Stunden nach Lohngruppe 4 und 24 Stunden nach Lohngruppe 1.

    Fazit zur Abrechnung nach Lohngruppen:

    • Überwiegt die höherwertige Tätigkeit, wird der gesamte Monat nach der höheren Lohngruppe abgerechnet.
    • Überwiegt die höherwertige Tätigkeit nicht, erfolgt eine anteilige Abrechnung basierend auf den tatsächlich geleisteten Stunden in den jeweiligen Tätigkeiten.
    SituationEingruppierungLohnabrechnung
    Höherwertige Tätigkeit regelmäßig UND überwiegend (z. B. >50 %)In höhere GruppeGanze Zeit nach höherer Gruppe
    Höherwertige Tätigkeit regelmäßig, aber NICHT überwiegendIn beide GruppenAbrechnung anteilig
    Höherwertige Tätigkeit NICHT regelmäßig (z. B. 1x/Monat)In niedrigere GruppeGanze Zeit nach niedriger Gruppe

    Es ist daher wichtig, die Tätigkeiten und deren Umfang genau zu dokumentieren, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

    Tipp: In Blink können deine Angestellten ihre Arbeitszeit vom Smartphone aus erfassen. Die ausgeführte Tätigkeit wird dabei ebenfalls erfasst. Diese Daten kannst du direkt in die Lohnbuchhaltung übertragen und musst nicht mehr händisch abrechnen.

    Wir zeigen dir persönlich, wie du die Lohngruppen in der Gebäudereinigung korrekt abrechnen kannst

    Du suchst eine einfache Möglichkeit, um den Lohn deiner Angestellten korrekt zu berechnen? Lass sie ihre Arbeitszeiten direkt auf dem Smartphone erfassen und gib diese Daten per Schnittstelle an die Lohnbuchhaltung weiter.

    Wir helfen dir gerne dabei und freuen uns schon auf deine Anfrage – per Mail oder Telefon. Und deinem Blink-Moment steht schon bald nichts mehr im Wege.

    LET’S TALK!

    Blink Maskottchen zwinkert mit Daumen hoch

    Lohngruppen Gebäudereinigung – Häufige Fragen und Antworten

    Darf ich Reinigungskräfte pauschal einer Lohngruppe zuordnen, um es einfacher zu halten?

    Nein, die Lohngruppe muss sich an der tatsächlichen Tätigkeit orientieren. Eine pauschale Einteilung ist tarifrechtlich nicht zulässig und kann zu Nachzahlungen führen.

    Wie gehe ich mit Tätigkeiten um, die zwischen zwei Lohngruppen liegen?

    Dann ist zu prüfen, welche Tätigkeit überwiegt, also mehr Zeit in Anspruch nimmt oder schwerer wiegt. Wenn beide Tätigkeiten regelmäßig vorkommen, ist die höherwertige Eingruppierung anzusetzen.

    Wie dokumentiere ich korrekt, welche Tätigkeit wann gemacht wurde?

    Am besten digital über die Blink App. Dort können Tätigkeiten bei der Zeiterfassung direkt ausgewählt werden. Das hilft nicht nur für die Lohnabrechnung, sondern auch zur Absicherung im Fall von Prüfungen.

    Wie unterscheidet sich der Lohn für Gebäudereiniger zwischen Ost und West?

    Der Lohn unterscheidet sich nicht mehr. Seit dem 01. Dezember 2020 gelten für Ost und West die gleichen Löhne.

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