DGUV Regel 101-605
Die DGUV Regel 101-605 (Branche: Gebäudereinigung) ist eine Arbeitsschutzregel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie beschreibt typische Gefährdungen in der Gebäudereinigung und nennt passende Schutzmaßnahmen. Die Regel dient dazu, Betrieben eine alltagstaugliche Orientierung für sichere Arbeitsabläufe zu geben.
DGUV Regel 101-605: Das Wichtigste in Kürze
- Absicherung: Mit der Einhaltung der DGUV Regel 101-605 kannst du als Arbeitgeber davon ausgehen, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durchgeführt zu haben.
- DGUV Regel 101-605 gilt für: Alle Reinigungsunternehmen bei Unterhaltsreinigung, Reinigung von Sanitär, Glas/Fassade, Grund-/Baureinigung, Industrie/Produktion, Verkehrsmittel, Gesundheitsbranche.
- Die Regel dient für: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Auswahl sicherer Arbeitsmittel und eine korrekte Organisation der Arbeit im Kundenobjekt.
- Die Regel deckt ab: Typische Gefährdungen (Rutsch/Sturz, Chemie, Elektrik, Höhe, Haut, Ergonomie) + klare Maßnahmen für sichere Abläufe.
- Wichtige Kerninformation der Regel: Die meisten Risiken entstehen im Kundenobjekt. Beleuchtung, Verkehrswege, Anschlagpunkte, Strom/Wasser und Lager müssen dort sicher bereitgestellt werden.
Gilt die DGUV Regel 101-605 für mein Unternehmen?
Die DGUV Regel 101-605 betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Reinigungsarbeiten in oder an Gebäuden durchführen, unabhängig von Unternehmensgröße, Rechtsform oder Objektart. Sie gilt auch für Betriebe, die Reinigungsleistungen als Fremdfirma im Kundenobjekt erbringen.
Sobald du mindestens eine der folgenden Fragen mit Ja beantwortest, gilt die DGUV Regel 101-605 für dein Unternehmen:
- Führst du Reinigungsarbeiten in Gebäuden, Einrichtungen oder Anlagen durch?
- Arbeiten deine Beschäftigten regelmäßig im Objekt der Kundschaft?
- Nutzt ihr Reinigungsmaschinen, Leitern, Tritte oder Hubarbeitsbühnen?
- Setzt ihr Reinigungschemikalien, Desinfektionsmittel oder andere Gefahrstoffe ein?
- Haben Beschäftigte Kontakt zu Nässe, Feuchtarbeit oder hygienesensiblen Arbeitsorten wie Sanitäranlagen, Krankenhäuser oder Produktionsstätten?
- Führst du Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko aus, etwa Glas- und Fassadenreinigung, Arbeiten auf Verkehrsflächen oder Baureinigung?
Welche Inhalte der DGUV Regel 101-605 sind für mein Unternehmen relevant?
Je nachdem, welche Arbeiten du bei deinen Kunden durchführst, sind andere Abschnitte des Regelwerks für dich bedeutsam:
Konsequenz für Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung
- Die Pflicht zur vollständigen täglichen Arbeitszeiterfassung gilt bereits heute.
- Unternehmen müssen ein funktionierendes System bereitstellen.
- Papier, Excel oder Software sind zulässig, solange sie verlässlich und nachvollziehbar sind.
- Die Verantwortung kann nicht auf Beschäftigte übertragen werden; sie bleibt beim Arbeitgeber.
Wie muss ich die Arbeitszeit meiner Angestellten erfassen?
Für eine rechtskonforme Arbeitszeiterfassung müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jedes Mitarbeiters dokumentieren. Dieser Mindestumfang ergibt sich aus Arbeitsschutzrecht, Arbeitszeitgesetz und ergänzenden Dokumentationspflichten.
Mindestangaben der täglichen Arbeitszeit
Eine vollständige Arbeitszeiterfassung umfasst:
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsende
- Arbeitsdauer pro Tag
Diese Angaben müssen für jeden Arbeitstag festgehalten werden. Die Erfassung muss vollständig, nachvollziehbar und zeitnah erfolgen.
Müssen Pausen erfasst werden?
Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Folgende Regeln gelten:
- Gesetzlich vorgeschriebene Pausen müssen eingehalten werden.
- Die Pausendauer muss nicht zwingend separat dokumentiert werden, solange Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Gesamtarbeitsdauer eindeutig und korrekt sind.
Unternehmen können dennoch eine explizite Pausenerfassung verlangen, wenn dies organisatorisch sinnvoll ist oder das Zeiterfassungssystem dies vorsieht.
Erfassung von Überstunden und Mehrarbeit
Überstunden zählen vollständig zur Arbeitszeit und müssen entsprechend erfasst werden.
- Überstunden müssen nicht separat dokumentiert werden, sondern ergeben sich automatisch aus den gebuchten Zeiten.
- Eine interne Regelung zur Genehmigung oder Freigabe von Überstunden ist notwendig, um spätere Streitfälle zu vermeiden.
- Die Dokumentation bildet die Grundlage für Ausgleich, Vergütung oder Freizeitausgleich.
Wer darf Arbeitszeiten erfassen?
Mitarbeiter dürfen ihre Arbeitszeiten selbst eintragen, wenn das Unternehmen dies vorsieht.
Die Verantwortung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Systemwahl liegt jedoch ausschließlich beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Erfassungssysteme korrekt genutzt werden und manipulationsarm sind.
Aufbewahrungspflichten zur Arbeitszeiterfassung
- Nachweisunterlagen zur Arbeitszeit müssen gemäß Arbeitszeitgesetz mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
- Für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten mit Mindestlohn-Dokumentationspflicht kann eine tägliche bzw. wöchentliche Frist (z. B. 7 Tage) gelten.
- Unterlagen müssen bei Prüfungen jederzeit vorgelegt werden können.
Welche Formen der Arbeitszeiterfassung sind in Deutschland zulässig?
Derzeit gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form der Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber können frei entscheiden, wie sie die Arbeitszeit erfassen, solange das System objektiv, verlässlich und zugänglich ist. Diese Anforderungen folgen aus dem EuGH-Urteil (2019) und der Arbeitsschutzlogik des Bundesarbeitsgerichts.
| Art der Zeiterfassung | Merkmale |
|---|---|
| Handschriftliche Erfassung (Papier / Stundenzettel) | Handschriftliche Erfassung ist juristisch zulässig, aber organisatorisch anfällig und erfüllt die Anforderungen an Objektivität und Verlässlichkeit nur bedingt. - Vorteil: einfach, sofort einsetzbar, keine technischen Hürden. - Schwierigkeit: hohe Fehleranfälligkeit, leicht manipulierbar, geringe Nachvollziehbarkeit. - Geeignet für:kleine Betriebe, als Übergangslösungen. |
| Tabellenbasierte Erfassung (z. B. Excel oder Google Sheets) | Zulässig, wenn strukturiert und nachvollziehbar geführt. - Vorteil: niedrigschwellig, kostengünstig. - Schwierigkeit: Versionskonflikte, fehlende Änderungsprotokolle, inkonsistente Daten. - Voraussetzungen: Geregelter Prozess zu Ablage, Freigaben und Bearbeitungsschutz. |
| Digitale Zeiterfassungssysteme (App, Terminal, Weboberfläche) | Zulässig und am zuverlässigsten. - Erfassung per Smartphone, PC oder Terminal - Rollen- und Rechtekonzepte - Änderungsprotokolle - Korrekturprozesse - Exportfunktionen Vorteil: hohe Nachvollziehbarkeit, manipulationsarm, skalierbar. |
| Kombinierte Erfassungsmethoden (z. B. Terminal + App) | Zulässig, wenn organisatorisch erforderlich. - Verschiedene Erfassungswege für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche. - Voraussetzung: einheitliche Regeln für Erfassung, Korrekturen und Freigaben. |
| Biometrische Zeiterfassung (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) | Juristisch sensibel. - Schwierigkeit: biometrische Daten sind besonders schützenswert; Einwilligung im Arbeitsverhältnis problematisch; häufig Datenschutz-Folgenabschätzung nötig. - Empfehlung: nur einsetzen, wenn zwingend notwendig und datenschutzrechtlich sauber begründet. |
Sonderfälle der Arbeitszeiterfassung
Neben der allgemeinen Pflicht zur vollständigen täglichen Arbeitszeiterfassung gibt es bestimmte Situationen, in denen besondere Regeln oder Maßnahmen zur Arbeitszeiterfassung erforderlich sind. Diese Sonderfälle betreffen vor allem den Arbeitsort, die Arbeitsorganisation und bestimmte Tätigkeitsarten.
Arbeitszeiterfassung im Homeoffice und Arbeiten unterwegs
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt unabhängig vom Arbeitsort. Arbeitszeiten im Homeoffice oder unterwegs müssen daher genauso vollständig dokumentiert werden wie im Betrieb.
Die Erfassung muss für Mitarbeiter jederzeit möglich sein, zum Beispiel per App oder Browser. Arbeitgeber müssen klare interne Vorgaben machen:
- wann zu erfassen ist (grundsätzlich täglich),
- wie Pausen einzutragen sind,
- wie Korrekturen vorzunehmen sind.
Wie wird Vertrauensarbeitszeit erfasst?
Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit weitgehend selbst organisieren. Dies entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Dokumentationspflicht.
- Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden.
- Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass der Mitarbeiter die vereinbarte Arbeitszeit erfüllt, aber die Arbeitszeit wird dennoch dokumentiert.
- Unternehmen benötigen interne Richtlinien zur Zeiterfassung, Überprüfung und Freigabe.
Arbeitszeiterfassung im Außendienst, Baustellen, Kundenbesuche und mobile Tätigkeiten
Bei Tätigkeiten außerhalb des Betriebs muss die Arbeitszeit ebenfalls vollständig erfasst werden. Es muss eine Möglichkeit geboten werden, die Arbeitszeit von unterwegs aus zu erfassen, zum Beispiel über App, Browser oder GPS-freie Zeitstempel.
Unternehmen sollten definieren, welche Reisezeiten als Arbeitszeit gelten (abhängig von Tätigkeit und Weisungslage).
Tipp: Für die Wegezeiten in der Gebäudereinigung gelten besondere Regeln bezüglich Arbeitszeit und Vergütung.
Erfassung von Reisezeit
Reisezeit ist nicht automatisch Arbeitszeit, muss aber in vielen Fällen erfasst werden, zum Beispiel:
- wenn der Mitarbeiter während der Reise arbeitet (Laptop, Telefon, Vorbereitung),
- wenn die Reise im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt und arbeitsbezogene Tätigkeiten einschließt,
- bei bestimmten Berufsgruppen (z. B. Außendienst, Monteure).
Arbeitszeiterfassung für Schichtarbeit und Nachtdienste
Bei Schichtmodellen und Nachtarbeit ist die genaue Erfassung besonders wichtig, da hier verstärkt arbeitsschutzrechtliche Vorgaben zu Ruhezeiten und Ausgleichspflichten greifen. Arbeitgeber müssen sicherstellen:
- exakte Schichtbuchung,
- Erfassung von Schichtwechseln,
- Nachvollziehbarkeit von Ruhezeiten zwischen Schichten.
Arbeitszeiterfassung von leitenden Angestellten
Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes können arbeitszeitrechtlich anders behandelt werden. Die Frage, ob ihre Arbeitszeit erfasst werden muss, hängt vom konkreten Status ab:
- Wenn sie dem Arbeitszeitgesetz unterliegen: volle Erfassungspflicht.
- Wenn sie tatsächlich leitende Angestellte mit umfassender Entscheidungsbefugnis sind, unterliegen sie nicht dem ArbZG.
Da die Einstufung anspruchsvoll ist, sollte hier eine juristische Einzelfallbewertung erfolgen.
Mitbestimmung und Datenschutz bei der Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung berührt sowohl Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats als auch datenschutzrechtliche Anforderungen. Arbeitgeber müssen beide Bereiche berücksichtigen, um rechtssicher zu handeln.
| Bereich | Inhalt / Anforderungen |
|---|---|
| Mitbestimmung des Betriebsrats (Grundsatz) | Kein Initiativrecht zur Einführung eines bestimmten Systems, da die gesetzliche Erfassungspflicht bereits besteht. |
| Mitbestimmung bei der Ausgestaltung | Betriebsrat hat mitzubestimmen bei: - Auswertungslogiken - Korrekturprozessen - Offenlegung Rollen- und Rechtekonzepten - Organisatorischen Abläufen - Betriebsvereinbarungen |
| Datensparsamkeit | Es dürfen nur Daten erhoben werden, die zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht erforderlich sind (Beginn, Ende, Dauer). Keine Erfassung unnötiger Zusatzdaten. |
| Zugriffsrechte | Zugriff nur für Personen mit funktionaler Notwendigkeit (z. B. Vorgesetzte, HR). Rollen- und Berechtigungskonzept muss dokumentiert sein. |
| Aufbewahrung und Löschung | Mindestaufbewahrung: 2 Jahre. Anschließend Löschung, sofern keine anderen rechtlichen Gründe für die weitere Aufbewahrung bestehen |
| Informationspflichten | Mitarbeiter müssen über Zweck, Umfang, Verantwortliche und Verarbeitung ihrer Arbeitszeitdaten informiert werden. |
| Biometrische Systeme | Biometrische Daten sind besonders geschützt. Einwilligung oft nicht wirksam. Häufig eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. |
Zeiterfassung in der Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung zählt zu den Branchen mit den komplexesten Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung. Gründe sind vor allem die hohe Mobilität und die verteilten Einsatzorte der Mitarbeiter. Dadurch ergeben sich für Arbeitgeber mehrere Schwierigkeiten:
- Stationäre Zeiterfassung, also klassisches Einstempeln im Betrieb, ist praktisch unmöglich.
- Handschriftliche Stundenzettel gehen verloren, sind unleserlich oder werden verspätet abgegeben.
- Papierlisten und Excel-Dateien können leicht verändert werden und erfüllen die Anforderungen an Objektivität und Verlässlichkeit nur bedingt.
- Fehlende oder falsche Stundenzettel führen zu Rückfragen, Verzögerungen und Korrekturen in der Abrechnung.
- Viele Mitarbeiter sprechen unterschiedliche Sprachen.
- Die Gebäudereinigung unterliegt strengen Dokumentationsanforderungen. Fehlerhafte Aufzeichnungen können bei Zollprüfungen Probleme verursachen.
Wie Blink die Zeiterfassung für Gebäudereiniger löst:
Mit Blink erfassen deine Angestellten ihre Arbeitszeiten direkt in der App. Blink ist in 19 Sprachen verfügbar und die Arbeitszeiterfassung funktioniert auch offline.
- Zeiterfassung am Smartphone, Tablet, PC, QR-Code, NFC, Terminal, Anruf
- Mit GPS-Abgleich und DSGVO-konform
- Dokumentation von Tätigkeiten für die Abrechnung nach Lohngruppen nach LTV/RTV
- Weitergabe der Arbeitszeiten an die Lohnbuchhaltung per Schnittstelle
Die App für Gebäudedienstleister:
Zeiterfassung & Einsatzplanung
Optimiere deine Workflows: Von Zeiterfassung und Dienstplanung bis zu digitalen Formularen und Team-Chat – alles in einer App.
DGUV Regel 101-605 – Häufige Fragen und Antworten
Was ist die DGUV Regel 101-605?
Die DGUV Regel 101-605 ist eine Branchenregel für die Gebäudereinigung. Sie beschreibt typische Gefährdungen und nennt passende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in Innen- und Außenbereichen.
Für wen gilt die DGUV Regel 101-605?
Für alle Unternehmen, die Reinigungsarbeiten in oder an Gebäuden durchführen, unabhängig von Betriebsgröße oder Einsatzbereich. Sie gilt auch für Fremdfirmen, die im Kundenobjekt arbeiten.
Welche Tätigkeitsbereiche deckt die DGUV Regel 101-605 ab?
Unterhaltsreinigung, Sanitärräume, Glas- und Fassadenreinigung, Grund- und Baureinigung, Industrie- und Produktionsreinigung, Verkehrsflächen/ÖPNV sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst.
Muss ich jede Seite der DGUV Regel 101-605 lesen?
Nein, für die Praxis brauchst du nur die Abschnitte zu den Tätigkeiten, die du tatsächlich ausführst, sowie die allgemeinen Gefährdungen und organisatorischen Anforderungen.
Welche Gefährdungen sind in der Gebäudereinigung besonders häufig?
Rutsch- und Sturzunfälle, Arbeiten in der Höhe, elektrische Gefährdungen im Nassbereich, Reinigungschemikalien, Feuchtarbeit/Hautschutz, ergonomische Belastungen und psychische Belastungen durch Zeitdruck oder Alleinarbeit.
