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    Ausschreibung Gebäudereinigung: Öffentliche Aufträge finden und gewinnen

    Schulen, Behörden, Krankenhäuser, Rathäuser: Öffentliche Einrichtungen vergeben Reinigungsaufträge grundsätzlich über formelle Ausschreibungen. Für Gebäudereinigungsunternehmen sind diese Aufträge attraktiv, weil sie Planbarkeit und Laufzeiten von mehreren Jahren bieten. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie man Ausschreibungen findet, welche Anforderungen heute gestellt werden und was Angebote von Wettbewerbern abhebt.

    Ausschreibungen in der Gebäudereinigung – Das Wichtigste in Kürze

    • Öffentliche Ausschreibungen für Gebäudereinigung werden über Portale wie DTVP, evergabe.de oder TED veröffentlicht. Der CPV-Code für Gebäudereinigung lautet 90911200-8.
    • Auftraggeber verlangen standardmäßig Eignungsnachweise: Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Referenzen und häufig ISO-9001-Zertifizierung.
    • Viele öffentliche Ausschreibungen fordern explizit den Einsatz einer digitalen Zeiterfassung und die Möglichkeit zum Live-Einblick in Anwesenheiten.
    • Formfehler, unrealistische Kalkulationen und fehlende Unterlagen sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung.
    • Mit Blink erfüllen Reinigungsunternehmen typische Ausschreibungsanforderungen direkt ab dem ersten Einsatztag: digitale Zeiterfassung, Leistungsnachweise und ein Kundenportal für Live-Zugriff.

    Wie funktionieren Ausschreibungen in der Gebäudereinigung?

    Bei einer Ausschreibung handelt es sich um ein formelles Vergabeverfahren, über das öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen einkaufen. Das Vergaberecht verpflichtet Behörden, Kommunen, Schulen und andere öffentliche Stellen, Aufträge ab bestimmten Wertgrenzen öffentlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Das schützt vor Vetternwirtschaft und schafft für Reinigungsunternehmen jeder Größe faire Zugangschancen.

    Für Gebäudereinigungsleistungen gilt unterhalb des EU-Schwellenwerts das nationale Vergaberecht (UVgO). Übersteigt der geschätzte Auftragswert für Liefer- und Dienstleistungen den EU-Schwellenwert (seit 2026: 221.000 Euro netto für oberste Bundesbehörden, 221.000–441.000 Euro für andere öffentliche Stellen), greift EU-Vergaberecht mit strengeren Formvorschriften und europaweiter Bekanntmachungspflicht.

    Eine Ausschreibungsunterlage besteht typischerweise aus fünf Teilen

    1. dem Leistungsverzeichnis (welche Flächen, welche Intervalle, welche Standards)
    2. den Vergabebedingungen (Teilnahmevoraussetzungen, Fristen)
    3. dem Preisblatt zur Kalkulation
    4. den Bewertungskriterien (Preis, Qualität, Nachhaltigkeit, Referenzen)
    5. und den Vertragsbedingungen (Laufzeit, Kündigung, mögliche Vertragsstrafen).

    Wo finden Reinigungsunternehmen öffentliche Ausschreibungen?

    Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ihre Ausschreibungen auf zugelassenen Plattformen zu veröffentlichen. Die wichtigsten Anlaufstellen:

    DTVP (Deutsches Vergabeportal)

    Nahezu vollständige Abdeckung öffentlicher Ausschreibungen in Deutschland. Suchbar nach CPV-Code 90911200-8 (Gebäudereinigung). E-Mail-Benachrichtigung für neue Ausschreibungen möglich.

    TED (Tenders Electronic Daily)

    EU-weites Ausschreibungsportal der Europäischen Union. Pflichtpublikation für alle Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte.

    evergabe.de

    Zentrale E-Vergabe-Plattform des Bundes. Alle Bundesbehörden sind verpflichtet, hier zu veröffentlichen.

    Staatsanzeiger / Vergabemarktplätze

    Jedes Bundesland betreibt eigene Portale, z.B. der Bund.de-Marktplatz oder der jeweilige Staatsanzeiger. Kommunale Ausschreibungen erscheinen häufig nur dort.

    Ein Suchprofil mit dem CPV-Code 90911200-8 und automatischer Benachrichtigung ist der schnellste Weg, keine passende Ausschreibung zu verpassen. Die Laufzeit von Ausschreibungsverfahren beträgt in der Regel vier bis zwölf Wochen von Veröffentlichung bis Angebotsabgabe.

    Welche Anforderungen stellen Auftraggeber an Reinigungsunternehmen?

    Eignungsnachweise prüft die Vergabestelle, bevor sie das Angebot inhaltlich bewertet. Fehlt ein Pflichtdokument, scheidet das Angebot aus. Typisch geforderte Unterlagen:

    • Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Abgabedatum)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
    • Referenzliste vergleichbarer Aufträge der letzten drei Jahre, häufig mit Ansprechpartner beim Auftraggeber
    • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (keine Insolvenz, keine Verurteilungen, keine Schwarzarbeit)
    • Tariftreueerklärung: Nachweis der Zahlung des tariflichen Mindestlohns für das Gebäudereiniger-Handwerk
    • ISO 9001 oder vergleichbares Qualitätsmanagementsystem (bei größeren Losen häufig Voraussetzung)
    • Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme (oft mindestens 3 Millionen Euro)

    Hinweis: Mit einer Präqualifizierung über das PQ-VOL-Verzeichnis oder das Präqualifikationsregister Gebäudedienste können Unternehmen ihre Eignungsnachweise zentral hinterlegen und müssen sie nicht bei jeder Ausschreibung neu einreichen. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von Formfehlern erheblich.

    Warum fordern viele Ausschreibungen digitale Zeiterfassung und Live-Zugriff?

    Öffentliche Auftraggeber stehen unter erhöhtem Kontroll- und Nachweisdruck. Schulen, Behörden und Kliniken müssen gegenüber Revisoren, Rechnungshöfen und Aufsichtsbehörden belegen, dass die beauftragte Reinigungsleistung tatsächlich erbracht wurde. Papierzettel oder Excel-Listen erfüllen diesen Anspruch seit dem BAG-Urteil September 2022 und dem EuGH-Urteil 2019 nicht mehr zuverlässig.

    Hinzu kommt: Für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung besteht bereits nach §19 Abs. 2 AEntG und §17 Abs. 1 MiLoG eine gesetzliche Dokumentationspflicht für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht zudem vor, die elektronische Zeiterfassung für alle Arbeitgeber gesetzlich verbindlich zu machen.

    Aus diesen Gründen schreiben viele öffentliche Auftraggeber heute explizit vor, dass der Auftragnehmer ein digitales Zeiterfassungssystem einsetzt. Darüber hinaus verlangen sie häufig einen Live-Einblick in Anwesenheiten, damit der Auftraggeber jederzeit prüfen kann, ob das vereinbarte Personal im Objekt tätig ist. Ein Kundenportal mit Echtzeitdaten ist dafür die praxistauglichste Lösung.

    Unternehmen, die diese Anforderung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits mit einer laufenden Softwarelösung belegen können, überzeugen Auftraggeber glaubwürdiger als Bieter, die das erst nach Zuschlag einführen wollen.

    Wie erstelle ich ein Angebot für eine Gebäudereinigungsausschreibung?

    1. Ausschreibung sorgfältig prüfen, bevor man bietet. Passt der Auftrag zur eigenen Kapazität, zur Regionalität und zu den vorhandenen Qualifikationen? Objekte im Gesundheitsbereich erfordern andere Qualifikationen als Schulgebäude. Lieber eine Ausschreibung nicht bearbeiten, als ein Angebot abzugeben, das nicht gewonnen werden kann.
    2. Leistungsverzeichnis vollständig durcharbeiten. Das Leistungsverzeichnis ist das Herzstück jeder Ausschreibung. Jede Position muss kalkuliert werden: Flächen, Intervalle, Anforderungen, Sonderreinigungen. Unklarheiten vor Abgabe schriftlich beim Auftraggeber anfragen, das ist ausdrücklich zulässig.
    3. Kalkulation realistisch und vollständig erstellen. Unterkostenangebote werden von Vergabestellen aufgegriffen und führen zur Aufklärungspflicht. Kalkuliert werden müssen alle echten Kosten: Mindestlohn für das Gebäudereiniger-Handwerk, Sozialabgaben, Maschineneinsatz, Reinigungsmittel, Verwaltungsaufwand und Gewinnmarge. Zu günstig kalkulierte Angebote verlieren im Laufe des Vertrags ihre Qualität.
    4. Alleinstellungsmerkmale konkret benennen. Zertifizierungen, Referenzen aus dem gleichen Objekttyp, eingesetzte Technologien und das Personalkonzept können den Ausschlag geben, wenn mehrere Bieter preislich nah beieinander liegen. Laut Lünendonk-Studie 2025 ist das Personalkonzept inzwischen der wichtigste Einzelfaktor bei Vergabeentscheidungen.
    5. Alle Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen. Bei E-Vergabe gibt es keine Nachreichmöglichkeit nach Ablauf der Frist. Alle Formulare ausfüllen, alle Beilagen beifügen, alle Unterschriften leisten.

    Hinweis: Mit einer Präqualifizierung über das PQ-VOL-Verzeichnis oder das Präqualifikationsregister Gebäudedienste können Unternehmen ihre Eignungsnachweise zentral hinterlegen und müssen sie nicht bei jeder Ausschreibung neu einreichen. Das spart Zeit und reduziert das Risiko von Formfehlern erheblich.

    Mehr dazu in unserer für Ausschreibung in der Gebäudereinigung

    Welche Fehler führen zur Ablehnung eines Angebots?

    Vergabestellen lehnen Angebote ab, sobald ein formeller Ausschlussgrund vorliegt. Der Inhalt des Angebots spielt dann keine Rolle mehr. Die häufigsten Fehler:

    • Formfehler: Fehlende Unterschriften, nicht ausgefüllte Pflichtfelder im Preisblatt oder Änderungen an Vergabeformularen führen zum zwingenden Ausschluss.
    • Fehlende Nachweise: Dokumente, die bis zur Abgabefrist nicht eingereicht wurden, können nachträglich nicht korrigiert werden.
    • Verspätete Abgabe: Angebote, die nach dem Submissionstermin eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Das gilt auch bei Verspätungen weniger Minuten.
    • Unvollständige Kalkulation: Einzelpositionen, die nicht ausgepreist wurden, gelten als Angebot ohne diese Leistung und führen zur Ablehnung.
    • Unterkostenangebot ohne Begründung: Ein auffällig niedriger Preis löst eine Aufklärungspflicht aus. Kann die Kalkulation nicht plausibel erklärt werden, scheidet das Angebot aus.
    • Standardangebote ohne Leistungsbezug: Angebote, die offensichtlich nicht auf die konkrete Ausschreibung zugeschnitten sind, überzeugen Wertungskommissionen bei qualitativen Kriterien nicht.

    Wie hilft Blink Reinigungsunternehmen, Ausschreibungsanforderungen zu erfüllen?

    Viele Ausschreibungen verlangen heute konkret den Nachweis, dass ein digitales System zur Zeiterfassung und Leistungsdokumentation im Einsatz ist. Einige Reinigungsunternehmen setzen Blink ausschließlich deshalb ein, weil eine gewonnene Ausschreibung diese Anforderung verpflichtend gestellt hat.

    Blink ist eine Softwarelösung speziell für Gebäudereinigungsunternehmen, die die wichtigsten Ausschreibungsanforderungen direkt abdeckt:

    • Digitale Zeiterfassung per App, QR-Code, NFC oder Telefon mit GPS-Abgleich beim Einstempeln. Beginn, Ende und Dauer jedes Einsatzes werden objektbezogen und manipulationssicher erfasst. Das erfüllt die Anforderungen aus §19 AEntG, §17 MiLoG und typische Ausschreibungsklauseln zur Arbeitszeitdokumentation.
    • Kundenportal mit Echtzeitzugriff: Auftraggeber erhalten über das Blink-Kundenportal einen Live-Einblick darauf, wer gerade im Objekt tätig ist und welche Leistungen erbracht wurden. Das erfüllt die Transparenzanforderung vieler Ausschreibungen ohne manuelle Berichterstattung.
    • Digitale Leistungsnachweise und Protokolle: Reinigungsberichte, Qualitätskontrollen und Begehungsprotokolle werden über die App dokumentiert und sind jederzeit abrufbar.
    • Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung: DATEV, zvoove und weitere ERP-Systeme erhalten Stundendaten automatisch. Das vereinfacht die Nachweisführung gegenüber dem Auftraggeber im laufenden Vertrag.
    • DSGVO-konform, Server in Deutschland: Öffentliche Auftraggeber stellen häufig explizite Datenschutzanforderungen. Blink verarbeitet alle Daten auf deutschen Servern und bietet einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

    Ausschreibungsanforderungen von Anfang an erfüllen

    Mit Blink sind digitale Zeiterfassung, Live-Zugriff für Auftraggeber und strukturierte Leistungsnachweise von Tag eins an aktiv. Mehr als 350 Reinigungsunternehmen und 80.000 Reinigungskräfte arbeiten täglich damit.

     

    Blink Maskottchen zwinkert mit Daumen hoch

    Ausschreibungen in der Gebäudereinigung: Häufige Fragen und Antworten

    Wie finde ich öffentliche Ausschreibungen für Gebäudereinigung?

    Die wichtigsten Plattformen sind das Deutsche Vergabeportal (DTVP), das EU-Portal TED, evergabe.de und die Vergabemarktplätze der jeweiligen Bundesländer. Mit dem CPV-Code 90911200-8 lassen sich gezielt Ausschreibungen für Gebäudereinigung suchen. Ein automatisches Suchprofil mit E-Mail-Benachrichtigung stellt sicher, dass keine passende Ausschreibung verpasst wird.

    Welche Unterlagen brauche ich für eine Ausschreibung in der Gebäudereinigung?

    Standardmäßig werden verlangt: Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate), Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, Referenzliste, Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Tariftreueerklärung und Nachweis einer Betriebshaftpflicht. ISO 9001 ist bei größeren Aufträgen häufig Voraussetzung. Eine Präqualifizierung reduziert den Aufwand erheblich, weil die Unterlagen zentral hinterlegt werden.

    Ist digitale Zeiterfassung in Ausschreibungen wirklich Pflicht?

    Viele öffentliche Auftraggeber schreiben dies heute explizit in den Ausschreibungsunterlagen vor. Unabhängig davon besteht für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung bereits nach §19 AEntG und §17 MiLoG eine gesetzliche Dokumentationspflicht. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht die elektronische Zeiterfassung für alle Arbeitgeber vor. Unternehmen, die bereits ein digitales System betreiben, sind daher sowohl gesetzlich als auch im Hinblick auf Ausschreibungen gut aufgestellt.

    Wie lange dauert ein öffentliches Ausschreibungsverfahren?

    Von der Veröffentlichung bis zum Zuschlag dauern nationale Verfahren typischerweise vier bis acht Wochen. EU-weite Verfahren mit Teilnahmewettbewerb können sechs Monate und länger dauern. Hinzu kommen Rüge- und Nachprüfungsfristen. Wer diese Laufzeiten im Blick hat, kann seine Kapazitätsplanung darauf abstimmen.

    Kann ich auch als kleines Reinigungsunternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?

    Grundsätzlich ja. Bei großen Aufträgen werden die Eignungsanforderungen (Mindestumsatz, Referenzgröße) aber häufig so gesetzt, dass kleine Unternehmen allein nicht teilnehmen können. Eine Möglichkeit ist die Bietergemeinschaft, bei der sich mehrere Unternehmen zusammenschließen und gemeinsam bieten. Viele Auftraggeber teilen Aufträge zudem in Lose auf, um mittelständische Anbieter einzubeziehen.

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