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    Anfahrtspauschale: Berechnung, rechtliche Grenzen & Steuerhinweise 2026

    Die Anfahrtspauschale ist für Dienstleister in der Gebäudereinigung eine Kalkulationsgröße, um Lohnnebenkosten und Fahrzeugverschleiß während der Fahrtzeit zu decken. Kunden hingegen wollen wissen, ob der Betrag auf der Rechnung gerechtfertigt ist. Seit Januar 2026 gilt zudem eine neue Entfernungspauschale.

    Anfahrtspauschale: Das Wichtigste in Kürze

    • Zweck: Die Pauschale deckt neben den Spritkosten vor allem die Lohnkosten für die Fahrtzeit sowie den Fahrzeugverschleiß.
    • Rechtlich: Fahrzeit ist in der Gebäudereinigung als Arbeitszeit zu vergüten. Eine Abrechnung gegenüber Kunden ist zulässig, sofern sie vorab (im Angebot/Vertrag) kommuniziert wurde.
    • Kalkulation: Das Zonen-Modell hat sich bewährt. Es bietet Festpreise trotz Staurisiko und sorgt für Planungssicherheit auf beiden Seiten.
    • Umsatzsteuer: Die Pauschale wird steuerlich wie die Hauptleistung behandelt (in der Regel 19 % MwSt.).
    • Steuervorteil: Privatkunden können 20 % der Anfahrtspauschale gemäß § 35a EStG steuerlich geltend machen (haushaltsnahe Dienstleistung).
    • Wichtige Bedingung: Der Steuervorteil wird nur gewährt, wenn die Rechnung unbar (z. B. per Überweisung) bezahlt wird und die Fahrtkosten klar ausgewiesen sind.

    Was ist bei der Anfahrtspauschale erlaubt?

    Die Abrechnung einer Anfahrtspauschale unterliegt in Deutschland gesetzlichen Vorgaben. Dabei muss zwischen der Abrechnung gegenüber Privatpersonen (B2C) und gewerblichen Kunden (B2B) unterschieden werden.

    Offenlegung anhand der Preisangabenverordnung (PAngV)

    Für Dienstleister, die Leistungen gegenüber Endverbrauchern erbringen, ist die Preisangabenverordnung (PAngV) maßgeblich. Diese schreibt vor, dass Preise klar, eindeutig und dem Angebot zuzuordnen sein müssen.

    • Gesamtpreis: Gegenüber Privatkunden muss die Anfahrtspauschale stets als Bruttopreis (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) angegeben werden.
    • Vorabinformation: Gemäß § 312a BGB haben Dienstleister nur dann einen Anspruch auf die Zahlung einer Pauschale, wenn der Kunde vor Vertragsschluss ausdrücklich über deren Höhe informiert wurde. Eine nachträgliche Ausweisung auf der Rechnung ohne vorherige Vereinbarung ist rechtlich nicht zulässig.

    Fahrzeit ist Arbeitszeit: Berechnung der Pauschale

    Die Anfahrtspauschale geht über die reinen Spritkosten hinaus. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Personalkosten während der Fahrzeit berücksichtigt werden müssen.

    • Fahrzeit ist vollwertige Arbeitszeit: Wenn Reinigungskräfte von der Betriebsstätte oder von zu Hause direkt zum ersten Kunden fahren, gilt diese Zeit rechtlich als Arbeitszeit. Das wurde durch die aktuelle Rechtsprechung (EuGH) und die notwendige Arbeitszeiterfassung in der Gebäudereinigung gefestigt.
    • Lohnkosten entstehen während der Fahrt: Da die Fahrtzeit Arbeitszeit ist, muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern für diese Zeit den vollen Lohn (mindestens den Branchenmindestlohn) zahlen. Diese Personalkosten sind der größte Block bei der Anfahrt.
    • Refinanzierung über die Pauschale: Damit der Dienstleister diese Lohnkosten nicht allein trägt, legt er sie anteilig auf die Anfahrtspauschale um. Hinzu kommen die Kosten für das Fahrzeug (Verschleiß, Versicherung, Treibstoff).

    In der Branche wird hierbei zwischen verschiedenen Arten der Wegezeiten in der Gebäudereinigung unterschieden, etwa der Fahrt zwischen zwei Objekten oder der direkten Anfahrt zum Kunden. Eine pauschale Abrechnung ist für beide Seiten die einfachste Lösung, um diesen Zeitaufwand fair abzubilden.

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Anfahrtspauschale

    Die Anfahrtspauschale wird steuerrechtlich als unselbstständige Nebenleistung zur Hauptleistung (z. B. der Glas– oder Unterhaltsreinigung) betrachtet. Das bedeutet:

    • Unterliegt die Reinigungsleistung dem Regelsatz von 19 % Umsatzsteuer, muss auch die Anfahrt mit 19 % versteuert werden.
    • Eine Aufteilung in verschiedene Steuersätze ist für die Anfahrt nicht vorgesehen; sie teilt stets das „steuerliche Schicksal“ der Hauptleistung.

    Werden auf einer Tour mehrere Kunden nacheinander angefahren, darf die Pauschale nicht jedem Kunden in voller Höhe der Gesamtfahrt in Rechnung gestellt werden. Hier ist eine anteilige Aufteilung oder eine zonal gestaffelte Pauschale pro Kunde notwendig, um eine Doppelabrechnung zu vermeiden.

    Anfahrtspauschale Titelbild

    Wie berechne ich eine faire Anfahrtspauschale?

    Um eine Anfahrtspauschale so zu kalkulieren, dass sie sowohl die Kosten deckt als auch vor dem Kunden (und dem Finanzamt) Bestand hat, müssen zwei Kostenblöcke kombiniert werden: die Fahrzeugkosten und die Lohnkosten.

    Schritt 1: Die Kostenfaktoren ermitteln

    • Lohnkosten pro Minute: Bei einem Branchenmindestlohn von 15,00 € (Lohngruppe 1) plus Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung ergeben sich Lohnvollkosten von ca. 0,35 € bis 0,45 € pro Minute Fahrzeit.
    • Fahrzeugkosten pro Kilometer: Hierzu zählen Kraftstoff, Versicherung, Wartung und der Wertverlust des Dienstwagens. Marktübliche Werte liegen hier aktuell bei ca. 0,40 € bis 0,60 € pro Kilometer.

    Schritt 2: Das Zonenmodell

    Im Arbeitsalltag ist es schwierig, die exakte Fahrzeit für jede einzelne Fahrt vorherzusagen. Im Berufsverkehr oder bei unvorhersehbaren Verkehrsbehinderungen kann das Reinigungsteam im Stau stehen. Da diese Zeit als Arbeitszeit bezahlt werden muss, steigen die Lohnkosten für den Unternehmer an.

    Um jedoch Diskussionen über solche Stauzeiten zu vermeiden, hat sich in der Gebäudereinigung das Zonenmodell etabliert. Es bietet einen fairen Kompromiss:

    • Sicherheit für den Kunden: Der Preis für die Anfahrt steht vorab fest, egal ob das Team 15 oder 30 Minuten unterwegs ist. Der Kunde zahlt nicht für den Stau.
    • Sicherheit für den Dienstleister: Durch die Pauschalierung werden Tage mit viel Verkehr durch Tage mit freier Fahrt betriebswirtschaftlich ausgeglichen.
    ZoneRadius (Entfernung)KalkulationGängige Pauschale (Netto)
    Zone 1bis 10 kmKurze Wege, geringes Staurisiko15,00 € bis 25,00 €
    Zone 210 bis 25 kmMittlere Fahrtzeit, inkl. Puffer30,00 € bis 50,00 €
    Zone 3über 25 kmHoher ZeitaufwandIndividuell nach km oder Aufwand

    Beispielrechnung für eine 15 km weite Anfahrt

    Angenommen, ein Team benötigt für 15 km Fahrtweg (einfache Strecke) etwa 20 Minuten Zeit.

    • Fahrtzeitkosten (Hin- & Rückfahrt): 40 Min. x 0,40 € = 16,00 €
    • Fahrzeugkosten (30 km Gesamtweg): 30 km x 0,50 € = 15,00 €
    • Ergebnis: Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 31,00 € (Netto).

    Kalkuliere nicht zu knapp. Eine Pauschale, die lediglich die Benzinkosten deckt, vernachlässigt die Tatsache, dass deine Reinigungskraft während der Fahrt nicht produktiv am Objekt arbeiten kann. Mit der Anfahrtspauschale sollst du keinen Profit schlagen, aber kostendeckend abrechnen.

    Kann ich eine Anfahrtspauschale steuerlich geltend machen?

    Für Privatkunden ist die gezahlte Anfahrtspauschale Teil der Dienstleistung, die im privaten Haushalt erbracht wird. Das Finanzamt erkennt diese Kosten als Teil der haushaltsnahen Dienstleistungen an.

    Der Steuerabzug nach § 35a EStG

    Gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Steuerpflichtige 20 % der anfallenden Arbeitskosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Das Wichtige hierbei: Die Anfahrtspauschale wird steuerlich wie der Arbeitslohn behandelt.

    • 20 % Abzug: Kostet die Anfahrt beispielsweise 30,00 €, mindert dies die Einkommensteuer des Kunden direkt um 6,00 €.
    • Maximalbetrag: Insgesamt können pro Jahr bis zu 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Anfahrtspauschale

    Damit das Finanzamt die Anfahrtspauschale problemlos akzeptiert, müssen auf der Rechnung drei Bedingungen erfüllt sein:

    • Getrennte Ausweisung: Die Fahrtkosten müssen klar von den Materialkosten (z. B. Reinigungsmittel) getrennt sein. Am einfachsten ist es, wenn die Anfahrt als eigene Position aufgeführt wird.
    • Keine Barzahlung: Der Abzug wird nur gewährt, wenn die Rechnung per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung beglichen wird. Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn eine Quittung vorliegt.
    • Leistung am Objekt: Die Pauschale muss im Zusammenhang mit einer Tätigkeit stehen, die direkt im Haushalt des Kunden ausgeführt wurde.

    Besonderheit der Anfahrtspauschale bei gewerblichen Kunden (B2B)

    Für Unternehmen und Vermieter stellt die Anfahrtspauschale eine gewöhnliche Betriebsausgabe oder Werbungskosten (bei Vermietung und Verpachtung) dar. Sie mindert den zu versteuernden Gewinn in voller Höhe. Für den Vorsteuerabzug ist zudem maßgeblich, dass die Umsatzsteuer korrekt mit 19 % (oder dem jeweils geltenden Satz der Hauptleistung) ausgewiesen ist.

    Tipp für Dienstleister

    Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass die Anfahrtspauschale steuerlich absetzbar ist. Diese Information steigert die Akzeptanz für die Pauschale, da der Kunde weiß, dass er einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückerhält.

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    Anfahrtspauschale – Häufige Fragen und Antworten

    Darf ein Dienstleister die Anfahrtspauschale frei festlegen oder gibt es gesetzliche Höchstgrenzen?

    Es gibt keine gesetzliche Deckelung für die Höhe einer Anfahrtspauschale, jedoch muss sie dem Grundsatz der Angemessenheit entsprechen und darf nicht willkürlich über den tatsächlichen Kosten liegen. Gerichte und Handwerkskammern orientieren sich an marktüblichen Sätzen, wobei Beträge zwischen 1,20 € und 1,60 € pro gefahrenem Kilometer (inklusive anteiliger Lohnkosten) als vertretbar gelten. Wichtig ist vor allem die Offenheit, da die Pauschale gegenüber Privatkunden zwingend kommuniziert werden muss, um rechtlich durchsetzbar zu sein.

    Warum wird oft eine Anfahrtspauschale berechnet, auch wenn die tatsächliche Fahrtstrecke sehr kurz ist?

    Eine Anfahrtspauschale deckt neben dem reinen Kraftstoffverbrauch auch die sogenannten Rüstzeiten und Fixkosten des Fahrzeugs wie Versicherung, Steuern und Wartung ab. Selbst bei einer kurzen Strecke entstehen dem Dienstleister Lohnkosten für die Mitarbeiter, die während der Fahrtzeit nicht produktiv am Objekt arbeiten können. Die Pauschale dient dazu, diesen Grundaufwand für die Bereitstellung der Dienstleistung vor Ort wirtschaftlich abzusichern.

    Kann ich die Anfahrtspauschale auch dann steuerlich absetzen, wenn sie als Festbetrag auf der Rechnung steht?

    Ja, eine pauschale Abrechnung steht der steuerlichen Absetzbarkeit nach § 35a EStG nicht im Weg, sofern sie klar als Fahrtkosten oder Anfahrtspauschale gekennzeichnet ist. Das Finanzamt behandelt diese Kosten wie Arbeitslohn, was bedeutet, dass Privatkunden 20 % des Bruttobetrags direkt von ihrer Steuerschuld abziehen können. Maßgeblich ist lediglich, dass die Kosten für die Anfahrt nicht mit Materialkosten vermischt werden und die Zahlung nachweislich unbar erfolgt ist.

    Ist es zulässig, dass die Anfahrtspauschale höher ist als die neue Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer?

    Die steuerliche Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer, die seit Januar 2026 gilt, ist lediglich ein Wert für die Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern und darf nicht mit der betriebswirtschaftlichen Kalkulation eines Unternehmens verwechselt werden. Ein Dienstleister muss deutlich höhere Sätze ansetzen, da er im Gegensatz zum Privat-PKW zusätzlich die vollen Lohnkosten der Reinigungskräfte, die Umsatzsteuer und die betriebliche Abnutzung der Fahrzeuge decken muss. Ein direkter Vergleich dieser beiden Werte ist daher fachlich nicht korrekt.

    Muss die Mehrwertsteuer auf der Anfahrtspauschale immer 19 % betragen?

    Die Umsatzsteuer für die Anfahrt richtet sich nach der sogenannten Hauptleistung, da die Fahrtkosten als unselbstständige Nebenleistung eingestuft werden. Wenn die eigentliche Reinigungsleistung mit 19 % versteuert wird, fallen auch auf die Anfahrtspauschale 19 % an. Sollte in Ausnahmefällen eine Leistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, würde dieser Satz auch für die Anfahrt gelten, was in der klassischen Gebäudereinigung jedoch selten der Fall ist.

    Darf ein Unternehmen die Anfahrtspauschale pro Mitarbeiter berechnen, wenn mehrere Personen im Fahrzeug sitzen?

    Rechtlich gesehen ist die Anfahrtspauschale eine nutzungsbezogene Gebühr für die Bereitstellung der Dienstleistung am Einsatzort. Wenn ein gesamtes Team in einem einzigen Fahrzeug anreist, darf die Pauschale üblicherweise nur einmal pro Fahrt und Kunde berechnet werden, da die Fahrzeugkosten nur einmal anfallen. Die erhöhten Lohnkosten für mehrere Mitarbeiter während der Fahrtzeit werden in der Regel über den allgemeinen Stundenverrechnungssatz oder eine entsprechend kalkulierte, höhere Team-Pauschale abgedeckt, um eine unzulässige Doppelabrechnung zu vermeiden.

    Was passiert mit der Anfahrtspauschale, wenn der Dienstleister mehrere Kunden nacheinander auf einer Tour anfährt?

    In diesem Fall ist der Dienstleister verpflichtet, die Fahrtkosten fair auf die verschiedenen Kunden aufzuteilen, anstatt jedem Kunden die volle Einzelanfahrt vom Betriebssitz aus zu berechnen. Viele Unternehmen nutzen hierfür ein Zonenmodell, bei dem jeder Kunde einen festen, fairen Betrag zahlt, der den durchschnittlichen Aufwand der Tour widerspiegelt.

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